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Kindergeld

Kindergeld

Seit deiner Geburt, hat dein gesetzlicher Vertreter Anspruch auf Kindergeld. Hierfür muss ein Kindergeldantrag bei der Familienkasse eingereicht werden. Diese ist in der zuständigen Agentur für Arbeit ansässig. Die Auszahlung soll das Existenzminimum des Kindes sicherstellen und wird monatliche ausgezahlt. Jedem Kind steht das staatliche Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr zu. Auch darüber hinaus ist ein Bezug möglich, allerdings maximal bis zum 25. Lebensjahr.

 

 

Wann kriege ich Kindergeld? 

 

Kindergeldanspruch haben deine Eltern von deiner Geburt an. Dieses erhältst du, wenn deine Eltern den Kindergeldantrag zu diesem Zeitpunkt gestellt haben. Wenn du 18 Jahre alt bist und dich in einer Ausbildung befindest, bald eine beginnst, oder einen Freiwilligendienst absolvierst, müssen deine Eltern sich keine Sorgen um den Erhalt des Kindergeldes machen. Dieses wird weiterhin ausgezahlt. Welche Art von Ausbildung ist letztendlich egal. Ob eine betriebliche Ausbildung, ein Studium an einer Hochschule oder eine schulische Ausbildung ist dabei unerheblich.

 

Auszahlung 

 

Die Auszahlung erfolgt monatlich. Das Geld kommt von der Familienkasse und geht auf das Konto des Vormunds, auch für Volljährige. Für gewöhnlich kann die Förderung nicht direkt auf das Konto des Kindes gelangen, es sei denn, die gesetzlichen Betreuer kommen ihrer Unterhaltspflicht nicht nach. Dann kann das Kind einen Abzweigungsantrag auf Kindergeld stellen. Bei diesem, erfolgt eine Prüfung, ob das Kind zu wenig geldliche Unterstützung und Unterhalt von den Eltern bekommt. „Zu wenig“ heißt in diesem Falle, weniger, als das Kindergeld insgesamt. Wenn das der Fall ist, wird das Geld vom bisherigen Konto abgezweigt und auf das Konto des Kindes umgeleitet.

Dieser Antrag bedarf einer genauen Prüfung. Bis zur Entscheidung darüber, werden die monatlichen Kindergeldauszahlung aufgeschoben und dann später rückwirkend ausbezahlt. 

 

Auszahlungstermine 

 

Die Kindergeldauszahlung erfolgt immer in einem bestimmten Zeitraum. In welchem, ist an der Kindergeldnummer zu erkennen. Die Endziffer der Kindergeldnummer gibt den Zeitraum an. Bei 0 und 1 kommt das Geld am Monatsanfang, 8 und 9 sind die letzten Auszahlungstermine und alles was dazwischen ist, erfolgt im zweiten Drittel des Monats.

Auf jeden Fall: Der Auszahlungstermin ist regelmäßig und immer im gleichen Intervall.

 

Kinderzuschlag 

 

Wenn die Auszahlung nicht in Kombination mit dem eigentlichen Einkommen der Erziehungsberechtigten reicht, können die Eltern auch noch einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Bei einer Bewilligung, gibt es ab 01.07.2016 160 Euro pro Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Zu den Bedingungen gehört, dass das betroffene Kind/ die betroffenen Kinder...

  • unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist/sind

Die Eltern sollten...

  • Mit ihren Einkommen die Mindesteinkommensgrenze erreichen à beträgt bei Elternpaaren 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen 
  • gewährleisten, dass der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist à Somit besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Wenn man Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält, wird kein Kinderzuschlag gezahlt.

Sonderfälle bedürfen einer genauen Prüfung und Nachfrage bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

 

Kinderfreibetrag 

 

Der Kinderfreibetrag ist der Betrag, der von den Eltern eingenommen oder verdient werden kann, ohne versteuert zu werden. Dieses unversteuerte Geld soll dem Kind zu Gute kommen und dieses bei der Ausbildung unterstützen. Pro Kind sind jährlich 7.248 Euro steuerfrei.

Wieviel Kindergeld bekommt man? 

 

Seit dem 01.01.2016 bekommen das 1. und 2. Kind jeweils 190 Euro. Das 3. Kind 196 Euro und ab dem 4. Kind gibt’s für je 221 Euro. Wieviel du bekommst, hat also damit zu tun, wie viele Geschwister du hast und an welcher Stelle du geboren wurdest.

 

Hast du beispielsweise einen großen Bruder und zwei kleine Schwestern, gehörst du zu den beiden Erstgeborenen und bekommst, wie dein Bruder, 190 Euro pro Monat.

Ausnahmen

 

Wenn man Zivildienst oder Grundwehrdienst leistet oder als Entwicklungshelfer tätig ist, hat man während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Wenn danach eine Ausbildung absolviert wird und das 25. Lebensjahr erreicht, kann trotzdem weiter Kindergeld gezahlt werden. Solange, wie der vorher geleistete Dienst ging.

Beispiel: Wenn du 18 Jahre alt bist und zum Freiwilligen Wehrdienst antrittst, leistest du diesen innerhalb von sechs bis 23 Monaten ab. Auch wenn der Wehrdienst heute nicht mehr verpflichtend besteht, kannst du diese Monate an deine folgende Ausbildung dranhängen und auch noch die entsprechende Anzahl an Monaten nach deinem 25. Geburtstag Kindergeld erhalten.

Kinder, die schon vor ihrem 25. Lebensjahr an einer Behinderung leiden, und nicht in der Lage sind ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, erhalten auch weiterhin ihr Kindergeld. In den meisten Fällen bis zum Lebensende.

Übrigens...

Wird eine Ausbildung aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit unterbrochen, besteht weiterhin Kindergeldanspruch.