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Wartesemester

Wartesemester

Es gibt immer mehr Abiturienten und dementsprechend viele Bewerber für Studienplätze. Bestimmte Studienfächer erfreuen sich großer Beliebtheit und sind nahezu überlaufen. 

Dazu gehören beispielsweise Medizin, Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Psychologie. In Studiengängen, die hoch im Kurs stehen, sind Wartesemester schon fast die Regel und müssen von angehenden Studis bei ihrer Zukunftsplanung bedacht werden. Neben den Wartesemstern stehen aber auch der Numerus Clausus und das Auswahlverfahren der Hochschule im Vordergrund, wenn entschieden wird, welche Studenten in das betreffende Semester immatrikuliert werden. Wie die Wartesemester berechnet werden und was es für andere Optionen gibt, haben wir folgend für euch zusammengestellt.

 

 

Der steinige Weg vom Abi zum Studium

 

Das Abitur wird abgeschlossen und dem Studium steht nichts mehr im Weg, oder? In der Regel wird das Abitur im ersten Halbjahr des Jahres abgelegt. Der erste Anlaufpunkt für diejenigen, die als nächsten Schritt ein Studium ins Auge gefasst haben, ist das Wintersemester. Das beginnt fast überall im Oktober und gilt für viele als Startschuss ihres Studiums. Zwischen Abi und Oktober liegt der Sommer, in dem sich fleißig beworben wird. Viele werden schon hier enttäuscht, denn die weiterführende Ausbildung an einer Hochschule kann oftmals nicht wie geplant im Herbst beginnen. Der Grund dafür: Ein nicht ausreichender Numerus Clausus oder schlichtweg zu wenig Studienplätze. Viele Hochschulen sind mit dem Andrang überfordert und haben nicht die Kapazitäten, allen Neuankömmlingen einen Studienplatz zu bieten und sie zu immatrikulieren in ihrem Wunschstudium. Wenn man überzeugt ist, dieses eine Studienfach trotzdem wahrnehmen zu wollen, kann man Wartezeit sammeln und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben. Viele Universitäten und Fachhochschulen geben Wartesemester an. Diese werden ähnlich berechnet wie der Numerus Clausus: Alle Studenten, die letztes Semester für diese Studienrichtung aufgenommen wurden, haben eine bestimmte Anzahl an Wartesemestern absolviert. Der Durchschnitt dieser ergibt die angeforderten Wartesemester der Neubewerber. Aber was ist das Wartesemester denn nun?

 

 

Das Wartesemester und seine Berechnung

 

Wenn du dein Abi in der Tasche hast und jetzt konfrontiert wirst mit dem Anspruch Wartesemester vorzuweisen für deinen gewählten Studiengang, kannst du schlichtweg erstmal nicht damit dienen. Wartesemester beschreiben nämlich die Zeit, die du darauf gewartet hast, anfangen können zu studieren. Die Wartezeit wird in Semestern berechnet und das bedeutet, in halben Jahren. Die Gleichung enthält aber nicht die Zeit vom Abschluss bis hin zum Wintersemester (Oktober). Dein erstes Wartesemester hast du erst absolviert, wenn du vom Abitur bis hin zum Ende des folgenden Wintersemesters nicht eingeschrieben warst. Von da an läuft es einfach halbjährlich weiter. Dafür bedarf es keinerlei Anmeldung, sie werden automatisch gezählt. Maximal ??können 16 Wartesemester, also acht Jahre angerechnet werden.

 

 

Was kann ich in der Wartezeit machen?

 

Wenn du darauf wartest, dich erneut für sein Wunschstudium bewerben zu können, musst du nicht nutzlos rumsitzen. Es gibt durchaus sinnvolle Jobs und Weiterbildungsmöglichkeiten, die dir auch in der Zukunft unter die Arme greifen können.

  • Bei einer betrieblichen Ausbildung kann man den praktischen Grundstein für das Studium setzen, das sich noch in ferner Zukunft befindet. Vielen Studenten helfen die neugewonnenen Erkenntnisse im späteren Arbeitsleben und auch im Studium erheblich weiter. Verschwendete Zeit ist es auf keinen Fall. Außerdem verdient man sich seinen Lebensunterhalt.
  • Mit einem Nebenjob kann man ebenso seine Kosten während des Wartesemesters decken. Man gewinnt an Arbeitserfahrung und kann im besten Fall schon etwas Budget für die spätere Studentenzeit ansparen.
  • Reisen ist für viele junge Leute die optimale Lösung, ihre Lebenserfahrungen während einer stillen Phase auszubauen. Man lernt eben nicht nur von Büchern und Professoren, sondern auch vom Leben.

Wichtig ist zu beachten, dass du dich keines Falls an einer anderen Hochschule immatrikulieren solltest, wenn du möchtest, dass Wartesemester angerechnet werden. Das geschieht nämlich nur, wenn man das Studieren entweder ins Ausland verlegt oder erstmal ganz sein lässt. Auch bei Auslandsstudien sollte man sich vorher informieren, ob dann die Wartesemester in Deutschland angerechnet werden oder nicht. Die Entscheidung ist je nach Bundesland unterschiedlich. 

 

 

Das Parkstudium

 

Durchaus beliebt ist bei vielen jungen Leuten das Parkstudium. Im Gegensatz zum Wartesemester sind die Studenten hierbei immatrikuliert, also an einer Hochschule eingeschrieben. Vorteilhaft sind hierbei die Studenten-Vergünstigungen, die genossen werden können, oder das Kindergeld, das man weiterhin erhält. Ob die Vorlesungen besucht oder die Prüfungen bestanden werden, ist egal. Wichtig ist: Diese werden nicht als Wartesemester angerechnet. Auch nicht zum Teil. Die bis dato geleisteten Wartesemester verfallen allerdings nicht während des Parkstudiums. Die geldlich angenehme Überbrückung hat auch einen Rattenschwanz: Bei Langzeitstudenten wird eine höhere Studiengebühr erhoben. Das kann sich also negativ auf die Studienzeit auswirken, die wirklich gewollt ist.

Außerdem sollte bedacht werden, dass die Studienangebote nicht für so eine Überbrückung gedacht ist. Der Staat zahlt viel Geld für jeden einzelnen Studienplatz. Wenn man sich für einen Studienplatz bewirbt, die Vorlesungen jedoch nicht besucht, verfällt der Platz für einen Interessenten.

Welche Form der Überbrückung bis zum Wunschstudium gewählt wird, muss jeder selbst entscheiden. Pros und Contras haben für jeden eine andere Gewichtung, sollten aber in jedem Fall verglichen werden.