So viele Regeln und Gesetze, dir wächst das ganze über den Kopf und du hast keinen Überblick? Hier ein paar Informationen dazu, welche Rechte dir unter 18 zustehen, aber auch was dir verwehrt ist.


Jugendschutzgesetz


Das Jugendschutzgesetz gilt bis zum 18. Geburtstag und deckt eine Menge verschiedener Bereiche ab. Bestandteil ist zum Beispiel der Verkauf von Alkohol. Bei Alkohol gibt es verschiedene Einteilungen, so ist der Kauf von Spirituosen nicht vor 18 Jahren erlaubt. Alkohol, der durch Gärung enstanden ist, darf schon ab 16 gekauft werden. Dazu gehört Bier und Wein.

Auch das Verbot von verkauf von Tabakwaren an Jugendlich gehört zum Gesetz. Es besagt, dass der Kauf von Tabak erst ab 18 gestattet ist. Auch der Konsum ist verboten, besitzen darf man Tabakwaren allerdings schon ab 16.

Aber auch das Verbot von Teilnahme an Glückspiel gehört zu den Regelungen des Jugendschutzgesetztes.

Zusätzlich wird noch die Dauer des Aufenthalts in Gasttätten und bei Tanzveranstaltungen geregelt. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur bis 24 Uhr ohne Erziehungsberechtige an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

Ein weiterer Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit dem Thema Medien. Darin ist geregelt, wie lange Jugendliche sich in Filmveranstaltungen aufhalten dürfen oder auch welche Filme gekauft werden dürfen. Die FSK-Kennzeichnung auf DVDs macht dies unter anderem deutlich.


Jugendarbeitsschutzgesetz


Das Jugendarbeitsschutzgesetz greift vor allem im Bereich der Ausbildung bzw. Arbeit. Es schützt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die wegen ihrer noch nicht komplett abgeschlossen körperlichen und geistigen Entwicklung besonderen Schutz bedürfen. Dem Gesetz nach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. In der Landwirtschaft bei Erntezeit darf die Arbeitszeit täglich nicht mehr als 9 Stunden am Tag und nicht mehr als 85 Stunden in einer Doppelwoche überschreiten. Der Auszubildende muss für die Zeit des Berufsschulunterrichts freigestellt werden von der Arbeit. Der Auszubildende darf nicht vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht beschäftigt werden (das gilt sogar auch für über 18-Jährige). Ebenfalls darf der Berufsschüler nicht nach einem Tag mit mehr als fünf Unterrichtseinheiten beschäftigt werden. Bei mindestens 25 Einheiten an mindestens fünf Tagen sind zwei Stunden wöchentlich im Betrieb zulässig.

Zusätzlich sind auch die Pausen geregelt. Dem Jugendlichen stehen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von 30 min zu, ab 6 Stunden ist eine 60- minütige Pause vorgesehen.

Zusätzlich sollte ein Jugendlicher immer ausreichende Nachtruhe haben, weshalb er nur von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden darf. In Krankenhäusern (mehrschichtiger Betrieb), Gaststätten und Schaustellergewerbe, Landwirtschaft und Bäckereien und Konditorein gilt eine Sonderregelung.Die Beschäftigung von Jugendlichen ist an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen nicht zulässig (mit einigen Ausnahmeregelungen).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der bezahlte Urlaub. Bis zum 16. Geburtstag stehen einem 30 bezahlte Urlaubstage zu, bis zum 17. Geburtstag 27 Tage und ab dem 18. Geburtstag 25 Tage.

Diese Gesetze gilt es vom Arbeitgeber einzuhalten und bei Nichteinhaltung ist es dein gutes Recht, die dagegen zu wehren, um einen menschenwürdigen Arbeitsplatz zu haben.


Was meint ihr? Sind diese Regeln sinnvoll oder würdet ihr euch vielleicht noch mehr Gesetze wünschen? Hinterlasst uns dazu euere Meinung in den Kommentaren!(vm/fd)