Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten?
Im öffentlichen Dienst arbeiten zwei Gruppen nebeneinander. Tarifbeschäftigte haben einen normalen Arbeitsvertrag. Ihr Gehalt richtet sich nach einem Tarifvertrag, beim Bund und in den Gemeinden nach dem TVöD, in den Ländern nach dem TV-L. Sie zahlen in die Sozialversicherung ein, bekommen später Rente und dürfen streiken.
Beamtinnen und Beamte stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, also zu Bund, Land oder Gemeinde. Sie bekommen keinen Lohn, sondern eine Besoldung, die gesetzlich festgelegt ist. Statt Rente gibt es eine Pension. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen sie nicht. Dafür haben sie kein Streikrecht und müssen sich jederzeit zur demokratischen Grundordnung bekennen.
| Tarifbeschäftigte | Beamte | |
|---|---|---|
| Grundlage | Arbeitsvertrag und Tarifvertrag | Ernennung durch Urkunde, Beamtengesetze |
| Bezahlung | Entgelt nach Tarif | Besoldung nach Gesetz |
| Kündigung | möglich, nach langer Dienstzeit stark eingeschränkt | auf Lebenszeit praktisch nur bei schweren Dienstvergehen |
| Alter | gesetzliche Rente | Pension vom Dienstherrn |
| Krankheit | gesetzliche oder private Krankenversicherung | Beihilfe vom Dienstherrn plus ergänzende Versicherung |
| Streik | erlaubt | verboten |
Welcher Status für eine Stelle gilt, hängt von der Aufgabe ab. Wer hoheitliche Aufgaben übernimmt, etwa Steuern festsetzt, Menschen festnimmt oder Urteile vollstreckt, ist in der Regel verbeamtet. In der Verwaltung arbeiten beide Gruppen oft im selben Büro. Ob Lehrkräfte verbeamtet werden, entscheidet jedes Bundesland selbst.
Welche Laufbahnen gibt es?
Beamte sind in Laufbahnen eingeteilt. Der Bund und viele Länder unterscheiden vier Stufen, die sich vor allem im nötigen Schulabschluss unterscheiden. Einige Länder fassen sie zu zwei Laufbahngruppen mit je zwei Einstiegsämtern zusammen oder sprechen von Qualifikationsebenen. Das Prinzip bleibt gleich.
| Laufbahn | Typischer Zugang | Beispiele |
|---|---|---|
| Einfacher Dienst | Erster Schulabschluss | Hausdienst, Wachdienst; heute selten ausgeschrieben |
| Mittlerer Dienst | Mittlerer Schulabschluss oder Erster Schulabschluss mit Berufsausbildung, dazu ein Vorbereitungsdienst von meist zwei Jahren | Finanzwirt:in, Justizfachwirt:in, Zoll, Polizei in einigen Ländern |
| Gehobener Dienst | Fachhochschulreife oder Abitur, dazu ein duales Studium an einer Verwaltungshochschule von meist drei Jahren | Diplom-Finanzwirt:in, Rechtspfleger:in, Polizeikommissar:in, Verwaltung |
| Höherer Dienst | Masterabschluss oder Staatsexamen, dazu meist ein Vorbereitungsdienst | Richter:innen, Staatsanwält:innen, Lehrkräfte an Gymnasien, Leitungsfunktionen |
Ein Aufstieg in die nächste Laufbahn ist möglich, meist über eine Prüfung oder ein berufsbegleitendes Studium. Das Gehalt steigt mit der Laufbahn, der Besoldungsgruppe und den Dienstjahren. Die Tabellen dafür sind öffentlich, unterscheiden sich aber zwischen Bund und Ländern.
Und wer nicht Beamter wird?
Für Tarifbeschäftigte gibt es klassische Ausbildungsberufe, etwa Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Straßenwärter:innen oder IT-Berufe. Auch Menschen mit Ausbildung oder Studium aus der Privatwirtschaft wechseln oft in den öffentlichen Dienst, gerade in der IT, im Bauwesen und in der Technik.
Wie wird man Beamter?
Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Aushändigung einer Ernennungsurkunde, nicht mit einem Vertrag. Danach durchläufst du drei Stufen:
- Beamter auf Widerruf: während des Vorbereitungsdienstes, also der Ausbildung. Du bekommst Anwärterbezüge und kannst entlassen werden, etwa wenn du die Laufbahnprüfung nicht bestehst.
- Beamter auf Probe: nach bestandener Prüfung. In der Probezeit, die meist mehrere Jahre dauert, zeigt sich, ob du für die Aufgabe geeignet bist.
- Beamter auf Lebenszeit: nach bestandener Probezeit. Ab jetzt ist eine Entlassung nur noch bei schweren Verfehlungen möglich.
Voraussetzungen sind in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes, die Treue zur Verfassung, die gesundheitliche Eignung und je nach Dienstherr ein Höchstalter bei der Einstellung. Für Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug kommen Sporttests und besondere Untersuchungen hinzu.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Für den öffentlichen Dienst spricht vor allem die Sicherheit. Gehälter steigen nach festen Regeln, du weißt, was dich in zehn Jahren erwartet, und Arbeitszeiten werden erfasst. Beamte sind im Krankheitsfall und im Alter gut abgesichert.
Dagegen spricht, dass die Bezahlung in manchen Bereichen unter der freien Wirtschaft liegt, vor allem in der IT und im Ingenieurwesen. Viele Abläufe sind genau geregelt, und Entscheidungen brauchen Zeit. Wer verbeamtet ist und später in die Privatwirtschaft wechselt, verliert Teile seiner Pensionsansprüche und muss die Krankenversicherung neu regeln. Die Entscheidung für den Beamtenstatus ist darum eine auf lange Sicht.
Wann und wie bewirbt man sich?
Früh. Viele Behörden schreiben ihre Ausbildungs- und Studienplätze ein Jahr vor Beginn aus, Polizei und Finanzverwaltung oft schon im Herbst für das folgende Jahr. Fast immer gibt es einen schriftlichen oder digitalen Einstellungstest und ein Vorstellungsgespräch. Für beides kannst du dich gezielt vorbereiten, etwa mit den Ratgebern zum Assessment-Center und zur Bewerbung.
Häufige Fragen
Verdienen Beamte in der Ausbildung Geld?
Ja. Im Vorbereitungsdienst bekommst du Anwärterbezüge, deren Höhe von der Laufbahn und vom Dienstherrn abhängt. Tarifbeschäftigte Azubis bekommen eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag.
Sind Beamte wirklich unkündbar?
Beamte auf Lebenszeit können nicht gekündigt, aber bei schweren Dienstvergehen oder bestimmten Straftaten aus dem Dienst entfernt werden. Während Ausbildung und Probezeit ist eine Entlassung deutlich leichter.
Welcher Schulabschluss reicht für den gehobenen Dienst?
In der Regel die Fachhochschulreife oder das Abitur. Danach folgt ein duales Studium an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst.
Müssen Beamte privat krankenversichert sein?
Meist ist das die günstigste Lösung, weil der Dienstherr einen Teil der Kosten über die Beihilfe trägt. Einige Länder bieten inzwischen auch einen Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung an.