Zulassungsfreie Fächer
Der einfachste Fall: Du schreibst dich mit deiner Hochschulzugangsberechtigung ein, zahlst den Semesterbeitrag und bist dabei. Etwa die Hälfte aller Studiengänge in Deutschland ist zulassungsfrei, an Fachhochschulen und in kleineren Fächern besonders häufig. Fristen gibt es trotzdem, sie liegen aber später und sind großzügiger.
Örtlich zulassungsbeschränkt
Hier wählt die Hochschule selbst aus. Ein Teil der Plätze geht nach Note, ein Teil über ein eigenes Auswahlverfahren, in dem Tests, Praktika, Berufsausbildung, Motivationsschreiben oder Auswahlgespräche zählen können. Wie die Gewichtung aussieht, steht in der Zulassungsordnung der Hochschule – ein sperriges Dokument, in dem aber genau steht, womit du Punkte sammelst.
Weil jede Hochschule eigene Regeln hat, lohnt sich die Bewerbung an mehreren. Wer sich nur dort bewirbt, wo der Vorjahreswert knapp passt, verschenkt Chancen an Hochschulen mit anderem Verfahren.
Bundesweit vergebene Fächer
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie laufen zentral über hochschulstart.de. Dort gehen 30 Prozent der Plätze über die Abiturbestenquote, 10 Prozent über die zusätzliche Eignungsquote ohne Schulnoten und 60 Prozent über das Auswahlverfahren der Hochschulen. Du gibst eine Rangfolge deiner Wunschhochschulen an – diese Reihenfolge ist wichtiger, als die meisten denken, weil sie im Verfahren mitgerechnet wird.
Fristen
- Wintersemester, zulassungsbeschränkt: Bewerbungsschluss meist Mitte Juli.
- Sommersemester: meist Mitte Januar.
- Zulassungsfreie Fächer: Einschreibung oft bis kurz vor Semesterbeginn.
- Bundesweite Fächer: eigene Termine bei hochschulstart.de, teils früher.
- Wer sein Zeugnis später bekommt, meldet das der Hochschule – Nachreichfristen gibt es, verlängerte Bewerbungsfristen selten.
Was du für die Bewerbung brauchst
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis, Krankenversicherungsnachweis, oft ein Nachweis über Praktika oder Sprachkenntnisse, bei einigen Fächern ein Testergebnis. Leg dir alles vorher als PDF bereit; die Portale schließen pünktlich, und ein fehlender Scan am letzten Abend kostet ein Semester.
Nach der Bewerbung: Bescheid und Annahme
Bescheide für das Wintersemester kommen meist im August oder September, Plätze aus späteren Runden und Nachrückverfahren teils erst im Oktober. Bekommst du ein Angebot, achte auf die Frist zur Annahme: Sie ist oft kurz, und wer sie verpasst, verliert den Platz.
Wenn es nicht klappt
- Nachrückverfahren abwarten: Nach der ersten Runde bleiben regelmäßig Plätze frei.
- Losverfahren: Viele Hochschulen verlosen Restplätze nach Semesterbeginn – Bewerbung dafür extra.
- Verwandte Fächer prüfen; die Grenzen liegen oft deutlich niedriger.
- Dasselbe Fach an anderen Hochschulen prüfen: Was an der einen beschränkt ist, ist an der anderen manchmal zulassungsfrei.
- Ein Semester an einer anderen Hochschule beginnen und später wechseln.
- Ausbildung einschieben: Sie zählt in mehreren Auswahlverfahren mit.
- Als letzter Weg bleibt die Studienplatzklage – teuer und mit ungewissem Ausgang.
Drei Arten von Studiengängen
| Art | Was das heißt | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Zulassungsfrei | Alle mit Hochschulzugangsberechtigung werden genommen | einschreiben, Frist beachten |
| Örtlich zulassungsbeschränkt | Die Hochschule wählt selbst aus | bewerben, Kriterien der Hochschule prüfen |
| Bundesweit zulassungsbeschränkt | Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie | Bewerbung über hochschulstart.de |
Die Fristen
Für das Wintersemester ist der 15. Juli der klassische Stichtag bei zulassungsbeschränkten Fächern, für das Sommersemester der 15. Januar. Bei zulassungsfreien Fächern läuft die Einschreibung oft länger, teils bis kurz vor Vorlesungsbeginn. Verlass dich nicht auf die Faustregel, sondern auf die Seite der Hochschule – einzelne Fächer und Verfahren weichen ab, und Nachrück- und Losverfahren haben eigene, sehr kurze Fristen.
Was du brauchst
- Hochschulzugangsberechtigung – Zeugnis der allgemeinen oder Fachhochschulreife.
- Bei einigen Fächern: Sprachnachweis, Eignungstest, Mappe oder Vorpraktikum.
- Nachweise über Ausbildung oder Berufserfahrung, wenn du sie einbringen willst.
- Für die bundesweiten Fächer ein Konto bei hochschulstart.de mit BID und BAN.
Ohne Abitur studieren
Mit einem Meister-, Fachwirt- oder Technikerabschluss kannst du in allen Bundesländern studieren, fachlich unbeschränkt. Mit abgeschlossener Ausbildung und in der Regel mehreren Jahren Berufserfahrung ist ein fachverwandtes Studium möglich, teils nach einer Eignungsprüfung oder einem Probestudium. Die Einzelheiten legen die Länder fest, deshalb lohnt der Blick in die Regelung des Landes, in dem du studieren willst.
Wenn es nicht klappt
Nachrückverfahren und Losverfahren vergeben jedes Jahr Restplätze, oft noch im September. Beides kostet wenig Aufwand und wird von vielen übersehen. Und ein Blick auf verwandte Fächer und auf Fachhochschulen erspart das Warten oft ganz.
Häufige Fragen
Kann ich mich an mehreren Hochschulen bewerben?
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern ja, und das ist auch sinnvoll – die Grenzwerte liegen weit auseinander. Bei den bundesweit vergebenen Fächern läuft alles über hochschulstart.de, dort gibst du eine Rangfolge deiner Wunschorte an.
Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren?
Ein Abgleichverfahren von hochschulstart.de für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer: Es verhindert, dass Plätze mehrfach vergeben werden und dadurch liegen bleiben. Viele Hochschulen nehmen daran teil; du bewirbst dich weiterhin bei der Hochschule, koordinierst aber über das Portal.
Brauche ich ein Vorpraktikum?
In einigen ingenieur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen ja, teils vor dem Studium, teils bis zu einem bestimmten Semester nachzuholen. Das steht in der Zulassungsordnung – prüf es früh, weil ein Vorpraktikum Monate dauern kann.
Was passiert, wenn ich ein Zulassungsangebot nicht rechtzeitig annehme?
Dann verfällt es, und der Platz geht an die nächste Person. Lies den Bescheid sofort und trag dir die Frist ein. Wartest du noch auf andere Antworten, kläre vorher, ob die Annahme deine übrigen Bewerbungen beendet – im Verfahren über hochschulstart.de ist das der Fall.