Welche Regeln gelten in ganz Deutschland?
Die Kultusministerkonferenz (KMK), in der sich die Bildungsministerien der Länder abstimmen, hat einen gemeinsamen Beschluss zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gefasst. Er ist ein Mindeststandard: Kein Land darf strenger sein, großzügiger dürfen die Länder aber sein. Der Beschluss unterscheidet zwei Gruppen.
| Deine Qualifikation | Was du damit bekommst |
|---|---|
| Meister:in, Fachwirt:in oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung | allgemeiner Hochschulzugang: jedes Fach an jeder Hochschulart |
| Abschluss einer Fachschule, z. B. staatlich geprüfte:r Techniker:in | allgemeiner Hochschulzugang |
| mindestens zweijährige Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahre Berufspraxis | fachgebundener Hochschulzugang: Fächer, die zu deinem Beruf passen, meist nach Eignungsprüfung oder Probestudium |
Was zählt als Meister oder Aufstiegsfortbildung?
Gemeint sind Fortbildungen, die auf Ausbildung und Berufspraxis aufbauen und mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung enden, zum Beispiel vor der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Neben dem Meisterbrief im Handwerk gehören dazu etwa Fachwirt:innen im kaufmännischen Bereich.
Mit so einem Abschluss stellt dich das Hochschulrecht Bewerber:innen mit Abitur gleich. Du bewirbst dich auf demselben Weg und darfst jedes Fach wählen, auch eines, das mit deinem Beruf nichts zu tun hat.
Wie läuft es mit Ausbildung und Berufserfahrung?
Ohne Fortbildung brauchst du nach dem KMK-Standard eine mindestens zweijährige Ausbildung und danach mindestens drei Jahre Berufspraxis. Studieren darfst du dann ein Fach, das inhaltlich zu deinem Beruf passt: Eine Industriekauffrau kann z. B. Betriebswirtschaft studieren, ein Elektroniker Elektrotechnik. Was als passend gilt, entscheidet die Hochschule.
Vor dem Start musst du meist zeigen, dass du dem Studium gewachsen bist. Dafür gibt es zwei übliche Wege:
- Eignungsprüfung, auch Zugangsprüfung genannt: ein schriftlicher und oft ein mündlicher Teil, häufig mit Aufgaben aus Mathe, Deutsch, einer Fremdsprache und dem Grundwissen des Fachs.
- Probestudium: Du studierst auf Probe, nach KMK-Standard mindestens ein Jahr. Bestehst du die geforderten Prüfungen, wirst du regulär eingeschrieben.
Beides gilt in der Regel nur für die Hochschule und den Studiengang, für den du es abgelegt hast. Willst du später wechseln, musst du dich womöglich erneut prüfen lassen.
Und wenn das Wunschfach nicht zum Beruf passt?
Einige Länder und Hochschulen lassen auch fachfremde Bewerber:innen zu, meist über eine umfangreichere Zugangsprüfung. Ob das an deiner Wunschhochschule geht, steht in ihrer Zulassungsordnung.
Die Alternative ist, zuerst die Fachhochschulreife oder das Abitur zu erwerben. Mit der Fachhochschulreife stehen dir schon alle Fachhochschulen offen, und nachholen lässt sie sich auch neben dem Beruf, z. B. an einer Fachoberschule. Welche Wege es für das volle Abitur gibt, steht unter Abitur nachholen.
Wie bekommst du einen Studienplatz?
Die Zugangsberechtigung ist noch kein Studienplatz. In Fächern mit Numerus clausus bewirbst du dich wie alle anderen. Viele Länder halten dabei einen Teil der Plätze für beruflich Qualifizierte frei, nach welchen Kriterien dort ausgewählt wird, ist unterschiedlich.
Achte auf die Fristen. Eignungsprüfungen finden oft Monate vor Semesterbeginn statt, und die Anmeldung dafür endet noch früher. Plane am besten rückwärts vom Semester, in dem du anfangen willst.
Wo bekommst du eine verlässliche Auskunft?
Erste Anlaufstelle ist die Studienberatung oder das Studierendensekretariat der Hochschule. Die Regeln deines Bundeslands stehen im Landeshochschulgesetz und auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Nimm Zeugnisse und Nachweise über deine Berufszeit gleich mit ins Gespräch, dann bekommst du eine Antwort für deinen konkreten Fall.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich arbeiten, bevor ich ohne Abitur studieren kann?
Nach dem gemeinsamen Mindeststandard der Länder drei Jahre nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung. Manche Länder verlangen weniger. Mit Meister- oder Fachwirtabschluss brauchst du keine zusätzliche Berufszeit nachzuweisen.
Steht auf dem Abschlusszeugnis, dass ich ohne Abitur studiert habe?
Nein. Dein Bachelor oder Master ist derselbe wie bei Kommiliton:innen mit Abitur, der Weg an die Hochschule taucht auf dem Zeugnis nicht auf.
Kann ich ohne Abitur BAföG bekommen?
Die Art deiner Zugangsberechtigung spielt fürs BAföG keine Rolle. Ob du gefördert wirst, hängt unter anderem von Alter, Einkommen und Vermögen ab. Das prüft das Amt für Ausbildungsförderung.
Gilt eine bestandene Eignungsprüfung an jeder Hochschule?
Meist nicht. Sie gilt für die Hochschule und den Studiengang, für den du sie abgelegt hast. Vor einem Wechsel fragst du am besten bei der neuen Hochschule nach.