Ab welchem Alter darf ich jobben?
Unter 13 ist ein Job grundsätzlich verboten. Ab 13 darfst du leichte Arbeiten übernehmen, die für dein Alter geeignet sind, aber nur, wenn deine Eltern einverstanden sind. Typisch sind Zeitungen oder Prospekte austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Hunde ausführen oder Nachbarn beim Einkaufen helfen.
Wichtig ist eine Besonderheit im Gesetz: Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, also die allgemeine Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, gilt beim Arbeiten als Kind, auch wenn er schon 15 oder 16 ist. Wie viele Schuljahre die Vollzeitschulpflicht dauert, legt jedes Bundesland selbst fest. Frag im Zweifel im Sekretariat deiner Schule nach.
Wie lange darf ich während der Schulzeit arbeiten?
Solange die Regeln für Kinder gelten, sind die Grenzen eng:
- höchstens 2 Stunden am Tag (in der Landwirtschaft im Familienbetrieb bis zu 3 Stunden)
- nicht zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens
- nicht vor dem Unterricht und nicht während der Schulzeit
Der Job darf deine Gesundheit und deine Leistungen in der Schule nicht gefährden. Schwere körperliche Arbeit, Akkordarbeit oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen sind tabu.
Was gilt in den Ferien?
Ab 15 darfst du in den Schulferien richtig arbeiten, auch wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist, allerdings höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr. In dieser Zeit gelten die Regeln für Jugendliche: bis zu 8 Stunden am Tag, höchstens 40 Stunden in der Woche, an 5 Tagen. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr ist Arbeit grundsätzlich verboten. Ab 16 gibt es Ausnahmen für einzelne Branchen, etwa in der Gastronomie oder in Bäckereien.
Bist du nicht mehr vollzeitschulpflichtig und noch keine 18, gelten diese Jugendlichen-Regeln das ganze Jahr. Mit 18 fällt das Jugendarbeitsschutzgesetz weg, dann gilt das normale Arbeitszeitrecht. Mehr zu Pausen, Urlaub und Ausnahmen findest du unter Jugendarbeitsschutz.
| Alter | Schulzeit | Ferien |
|---|---|---|
| unter 13 | kein Job erlaubt | kein Job erlaubt |
| 13 bis 14 | leichte Arbeit, max. 2 Std. am Tag, mit Einwilligung der Eltern | wie in der Schulzeit |
| 15 bis 17, noch vollzeitschulpflichtig | wie 13 bis 14 | bis zu 4 Wochen im Jahr, max. 8 Std. am Tag |
| 15 bis 17, nicht mehr vollzeitschulpflichtig | max. 8 Std. am Tag, 40 Std. in der Woche | wie in der Schulzeit |
| ab 18 | normales Arbeitsrecht | normales Arbeitsrecht |
Bekomme ich den Mindestlohn?
Nicht unbedingt. Das Mindestlohngesetz nimmt Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausdrücklich aus. Der Arbeitgeber darf dir also weniger zahlen. Viele zahlen trotzdem den Mindestlohn oder einen festen Stundenlohn, der nicht weit darunter liegt. Sprich den Lohn vor dem ersten Arbeitstag an und lass ihn dir schriftlich geben. Ab 18 gilt der Mindestlohn, 2026 sind das 13,90 € pro Stunde.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit einem kleinen Monatsverdienst. Bis zur Minijob-Grenze zahlst du in der Regel keine Steuern und keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Abgaben übernimmt pauschal der Arbeitgeber. In die Rentenversicherung zahlst du einen kleinen Anteil ein, davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
Die Grenze hängt am Mindestlohn und steigt mit ihm. Stand 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat. Den jeweils aktuellen Wert nennt die Minijob-Zentrale. Verdienst du regelmäßig mehr, wird aus dem Minijob ein Job mit Sozialabgaben.
Auch als Minijobber hast du Rechte: bezahlten Urlaub, anteilig nach deinen Arbeitstagen, und Lohnfortzahlung, wenn du krank bist. Das Kindergeld deiner Eltern ist durch deinen Nebenjob während der Schulzeit nicht in Gefahr.
Wie finde ich einen passenden Job?
Viele Jobs für Jüngere laufen über Bekannte: Nachbarn suchen einen Babysitter, ein Verein braucht Hilfe bei Veranstaltungen. Ab 16 stellen auch Supermärkte, Drogerien, Bäckereien, Cafés und Kinos Aushilfen ein. Frag direkt in der Filiale nach, oft entscheidet die Marktleitung vor Ort. Aushänge im Laden, Kleinanzeigen und die Jobbörse der Arbeitsagentur sind weitere Quellen.
Überleg vorher, was du davon haben willst. Wer später in den Einzelhandel oder in die Gastronomie will, sammelt mit einem passenden Job Erfahrung, die sich im Lebenslauf gut macht. Wer vor allem Geld braucht, achtet auf feste Zeiten, die sich mit Schule und Lernen vertragen. Gerade vor Prüfungen solltest du Schichten reduzieren können, ohne gleich den Job zu verlieren.
Worauf du beim ersten Job achtest
- einen schriftlichen Vertrag oder zumindest eine schriftliche Vereinbarung über Lohn und Zeiten
- die Einwilligung deiner Eltern, solange du minderjährig bist
- eine Aufstellung deiner Stunden, damit du die Abrechnung prüfen kannst
- ein eigenes Konto für den Lohn, siehe erstes Konto
Häufige Fragen
Darf ich mit 14 im Supermarkt arbeiten?
Nur für leichte Tätigkeiten, höchstens 2 Stunden am Tag und nicht nach 18 Uhr. Viele Märkte stellen deshalb erst ab 15 oder 16 Aushilfen ein.
Wie viele Stunden darf ich mit 16 neben der Schule arbeiten?
Das hängt davon ab, ob du noch vollzeitschulpflichtig bist. Wenn ja, gelten die engen Regeln für Kinder mit 2 Stunden am Tag. Wenn nicht, sind bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche erlaubt, praktisch begrenzt durch den Unterricht.
Muss ich für meinen Nebenjob Steuern zahlen?
Im Minijob in der Regel nicht, die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Bei einem höheren Verdienst wird Lohnsteuer erst ab einem bestimmten Einkommen fällig, bei Schülern meist gar nicht.
Brauche ich die Unterschrift meiner Eltern?
Ja, solange du unter 18 bist. Ohne ihre Zustimmung ist ein Arbeitsvertrag nicht wirksam, und für Jobs ab 13 schreibt das Gesetz ihre Einwilligung ausdrücklich vor.