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Jugendarbeitsschutz: Was gilt bei der Arbeit unter 18?

Wer noch nicht volljährig ist und arbeitet, steht unter besonderem Schutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) begrenzt, wie lange, wann und woran du arbeiten darfst. Es gilt in der Ausbildung genauso wie im Ferien- oder Nebenjob.

4 Min. Lesezeit

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Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Für alle, die jünger als 18 sind und beschäftigt werden. Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen: Kinder sind alle unter 15 Jahren, Jugendliche sind 15, 16 oder 17. Wer 15 ist, aber noch zur allgemeinbildenden Schule muss, wird wie ein Kind behandelt. Eine richtige Beschäftigung, etwa eine Ausbildung, ist erst ab 15 und nach Ende der Vollzeitschulpflicht erlaubt.

Wie lange darf ich unter 18 arbeiten?

  • höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche
  • an höchstens 5 Tagen pro Woche
  • arbeitest du an einzelnen Tagen weniger als 8 Stunden, dürfen es an den anderen Tagen derselben Woche bis zu 8,5 Stunden sein
  • zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Freizeit am Stück liegen

Überstunden über diese Grenzen hinaus sind nicht erlaubt. In der Landwirtschaft gibt es in der Erntezeit eine Ausnahme für Jugendliche über 16: dann bis zu 9 Stunden täglich und 85 Stunden in zwei Wochen.

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Wie viel Pause steht mir zu?

Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Länger als viereinhalb Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten.

Arbeitszeit am TagPause insgesamt
bis 4,5 Stundenkeine vorgeschrieben
mehr als 4,5 bis 6 Stundenmindestens 30 Minuten
mehr als 6 Stundenmindestens 60 Minuten

Darf ich abends, nachts oder am Wochenende arbeiten?

Grundsätzlich darfst du nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Für Jugendliche ab 16 lässt das Gesetz in einigen Branchen andere Zeiten zu, etwa in Gaststätten bis 22 Uhr oder in Bäckereien ab 5 Uhr.

Samstage, Sonntage und Feiertage sind für dich in der Regel frei. Ausnahmen gibt es unter anderem im Einzelhandel, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie und in der Landwirtschaft. Auch dann muss die 5-Tage-Woche eingehalten werden: Arbeitest du am Samstag oder Sonntag, bekommst du dafür an einem anderen Tag derselben Woche frei. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen arbeitsfrei bleiben.

Wie viel Urlaub habe ich unter 18?

Mehr als Erwachsene. Entscheidend ist, wie alt du zu Beginn des Kalenderjahres bist. Gezählt wird in Werktagen, dazu gehören auch die Samstage.

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Alter am 1. JanuarUrlaub mindestens
noch nicht 1630 Werktage
noch nicht 1727 Werktage
noch nicht 1825 Werktage

Gehst du zur Berufsschule, soll dein Urlaub in den Schulferien liegen. Viele Tarifverträge gewähren mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum.

Was gilt an Berufsschultagen?

Dein Betrieb muss dich für den Unterricht freistellen. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darfst du vorher nicht arbeiten. Nach einem Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten hast du frei, das gilt für einen solchen Tag pro Woche. Am Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung musst du ebenfalls freigestellt werden. Genaueres steht im Ratgeber zur Berufsschule.

Was ist unter 18 bei der Arbeit verboten?

Bestimmte Arbeiten darfst du als Jugendlicher nicht machen, weil sie dich körperlich oder seelisch überfordern könnten. Dazu gehören vor allem:

  • Arbeiten, die über deine körperliche Leistungsfähigkeit hinausgehen, zum Beispiel sehr schweres Heben
  • Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, die du wegen fehlender Erfahrung noch nicht einschätzen kannst
  • Arbeiten bei großer Hitze, Kälte oder Nässe, mit schädlichem Lärm oder mit gefährlichen Stoffen und Strahlung
  • Akkordarbeit und Fließbandarbeit, bei der das Tempo vorgegeben ist
  • Arbeit unter Tage im Bergbau
  • Arbeiten, bei denen du sittlich gefährdet bist

In der Ausbildung gibt es bei manchen dieser Arbeiten Ausnahmen: Wenn du sie für deinen Beruf lernen musst, darfst du sie unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausführen.

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Warum muss ich vor der Ausbildung zum Arzt?

Ohne ärztliche Erstuntersuchung darf dich kein Betrieb beschäftigen. Sie darf beim Start nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Nach dem ersten Jahr folgt eine Nachuntersuchung. Die Untersuchungen kosten dich nichts, den Berechtigungsschein bekommst du meist bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Was gilt für Schülerjobs und Ferienjobs?

Kinder ab 13 dürfen mit Einverständnis der Eltern leichte Arbeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben, höchstens zwei Stunden täglich und nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Schulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Was du bei Minijobs beachten musst, steht im Ratgeber zum Nebenjob.

Was darf ich unter 18 außerhalb der Arbeit nicht?

Neben dem Jugendarbeitsschutz gibt es das Jugendschutzgesetz. Es regelt, was du in deiner Freizeit kaufen und wo du dich aufhalten darfst:

ThemaWas gilt
Bier, Wein, SektKauf und Konsum in der Öffentlichkeit ab 16
Schnaps und Mixgetränke mit Spirituosenerst ab 18
Tabak und E-ZigarettenKauf und Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab 18
CannabisBesitz und Konsum unter 18 verboten
Disco und Tanzveranstaltungenunter 16 nur mit Begleitung einer erziehungsberechtigten oder beauftragten Person, ab 16 allein bis 24 Uhr
Gaststättenunter 16 allein nur für eine Mahlzeit oder ein Getränk zwischen 5 und 23 Uhr, ab 16 allein bis 24 Uhr
Spielhallen und Glücksspiel um Geldverboten
Kinonur Filme mit passender Altersfreigabe, ohne Begleitung ab 14 bis 22 Uhr, ab 16 bis 24 Uhr

Was sich mit dem 18. Geburtstag sonst noch ändert, steht im Ratgeber Volljährig werden.

Was kann ich tun, wenn sich mein Betrieb nicht daran hält?

Sprich das Problem zuerst an, oft steckt Unwissen dahinter. Hilft das nicht, wende dich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb, falls es sie gibt, oder an die Ausbildungsberatung deiner Kammer. Für die Einhaltung des Gesetzes ist außerdem die Arbeitsschutzbehörde deines Bundeslandes zuständig, je nach Land heißt sie zum Beispiel Gewerbeaufsichtsamt. Dort kannst du dich auch erst einmal nur beraten lassen. Notier dir Arbeitszeiten und Vorfälle mit Datum.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich mit 16 arbeiten?

Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an fünf Tagen. Das gilt bis zum 18. Geburtstag.

Darf ich unter 18 Überstunden machen?

Nein. Mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind nicht erlaubt, auch nicht freiwillig.

Bis wann darf ich mit 17 arbeiten?

In der Regel bis 20 Uhr. In einigen Branchen wie der Gastronomie oder in Betrieben mit Schichtarbeit erlaubt das Gesetz Jugendlichen ab 16 längere Zeiten.

Gilt das Gesetz auch für Minijobs?

Ja. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für jede Beschäftigung von Minderjährigen, egal ob Ausbildung, Minijob oder Ferienjob.

Wie viel Urlaub habe ich mit 17?

Warst du am 1. Januar schon 17, aber noch nicht 18, stehen dir mindestens 25 Werktage zu. Warst du da noch 16, sind es 27 Werktage.

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