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Ausbildungsvergütung – was steht dir als Auszubildender zu?

In einer betrieblichen Ausbildung verdienst du vom ersten Tag an Geld. Wie viel, hängt vom Beruf ab, von der Branche, vom Bundesland und davon, ob der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist. Die Unterschiede sind größer, als die meisten erwarten.

3 Min. Lesezeit

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Die gesetzliche Untergrenze

Seit 2020 gibt es die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Sie gilt für alle nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geregelten Ausbildungen, wenn kein Tarifvertrag greift, steigt jedes Jahr und mit jedem Ausbildungsjahr. Wer weniger bekommt, wird nicht ordnungsgemäß vergütet – Ansprechpartner ist die zuständige Kammer.

AusbildungsjahrMindestvergütung 2026
1. Jahr724 €
2. Jahr854 €
3. Jahr977 €
4. Jahr1.014 €

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, Stand 2026. In tarifgebundenen Betrieben liegt die Vergütung in der Regel deutlich darüber.

Betriebe mit Tarifvertrag zahlen fast immer mehr, und sie dürfen die Mindestvergütung auch unterschreiten, wenn der Tarifvertrag es vorsieht. Über alle Ausbildungsberufe hinweg lag der tarifliche Durchschnitt in der Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung 2025 bei 1.209 Euro im Monat.

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Wichtig: Das ist die Untergrenze, nicht der Normalfall. Von den Berufen in diesem Verzeichnis, für die amtliche Tarifwerte des Bundesinstituts für Berufsbildung vorliegen, liegt der mittlere Wert im ersten Jahr bei rund 1.136 € – also deutlich über dem gesetzlichen Mindestbetrag.

Woher die Unterschiede kommen

  • Tarifbindung. Der wichtigste Faktor. In tarifgebundenen Betrieben ist die Vergütung ausgehandelt und steht fest.
  • Branche. Bank, Chemie und Bau zahlen deutlich mehr als Friseurhandwerk oder Floristik.
  • Region. Zwischen Bundesländern und zwischen Stadt und Land gibt es Unterschiede, auch innerhalb derselben Branche.
  • Betriebsgröße. Große Betriebe zahlen im Schnitt mehr, bilden aber auch stärker aus, als sie übernehmen.

Auf jeder Berufsseite steht die geprüfte Spanne für die einzelnen Ausbildungsjahre, dazu die Einordnung gegen den Durchschnitt aller Ausbildungsberufe. Im Gehaltsvergleich stehen die Berufe nebeneinander.

Was am Ende ankommt

Von der Bruttovergütung gehen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Lohnsteuer fällt erst oberhalb des Grundfreibetrags an, was im ersten Lehrjahr oft bedeutet: keine. Liegt die Vergütung unter der Geringverdienergrenze, trägt der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge allein. Als grobe Orientierung bleiben vom Betrag im Vertrag etwa vier Fünftel auf dem Konto.

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Was noch dazukommt

Neben der Vergütung zahlen viele Betriebe Zuschüsse, die in keiner Tabelle stehen: Fahrtkostenzuschuss oder Jobticket, Arbeitskleidung, Lernmittel, Zuschuss zur Unterkunft bei auswärtiger Berufsschule, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen. Diese Posten stehen im Ausbildungs- oder Tarifvertrag. Frag im Vorstellungsgespräch danach – über das Jahr machen sie oft mehr aus als fünfzig Euro Unterschied im Monatsbetrag.

Wenn das Geld nicht reicht

Wer für die Ausbildung von zu Hause auszieht, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Auch Wohngeld, Kindergeld und in bestimmten Fällen ein Zuschuss zu den Fahrtkosten kommen infrage. Kindergeld läuft während der Ausbildung weiter, solange die Altersgrenze nicht überschritten ist – unabhängig davon, wie viel du verdienst.

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Schulische Ausbildungen

Wer eine schulische Ausbildung macht – etwa an einer Berufsfachschule – bekommt in der Regel keine Vergütung, manchmal fällt sogar Schulgeld an. Ausnahmen gibt es inzwischen in der Pflege und in einigen therapeutischen Berufen, dort wird ausgebildet und bezahlt. Für schulische Ausbildungen kommt außerdem BAföG infrage, das anders als beim Studium teils nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Zahl allein sagt wenig

Eine hohe Vergütung in der Ausbildung bedeutet nicht automatisch ein hohes Gehalt danach, und umgekehrt. Entscheidend ist, was die Branche später zahlt, welche Weiterbildungen offenstehen und wie sicher der Beruf ist. Wer zwischen zwei Berufen schwankt, sollte die Differenz über drei Jahre rechnen – und dann prüfen, welcher der beiden nach fünf Jahren im Beruf besser dasteht.

Häufige Fragen

Bekomme ich in einer schulischen Ausbildung auch Geld?

Meist nicht, und an privaten Schulen kommt oft Schulgeld dazu. Ausnahme sind die Pflegeberufe: Seit der Pflegeberufereform ist die Pflegeausbildung schulgeldfrei und vergütet. Je nach Schule und Wohnsituation kommt Schüler-BAföG infrage; es muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Darf mein Betrieb weniger zahlen als der Tarif?

Wenn er tarifgebunden ist, nein. Ist er es nicht, darf er bis zu 20 Prozent unter dem branchenüblichen Tarif bleiben – aber nie unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Bei Zweifeln hilft die Ausbildungsberatung deiner Kammer.

Steigt die Vergütung während der Ausbildung?

Ja, sie muss jedes Ausbildungsjahr steigen. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag gilt.

Wo finde ich den Wert für meinen Beruf?

Auf der jeweiligen Berufsseite unter „Gehalt“. Dort stehen die amtlichen Tarifwerte des Bundesinstituts für Berufsbildung mit Jahresangabe – und wo keine vorliegen, die gesetzliche Untergrenze statt einer Schätzung.

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