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Ausbildungen – alles rund um das Thema Ausbildung

Eine Ausbildung dauert je nach Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre und findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule. Gelernt wird direkt an der Arbeit, für die du dich entschieden hast – und bezahlt wird vom ersten Monat an.

4 Min. Lesezeit

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Betrieblich oder schulisch

Die duale Ausbildung ist der Regelfall: Du hast einen Vertrag mit einem Betrieb, arbeitest dort und gehst an ein bis zwei Tagen pro Woche oder in mehrwöchigen Blöcken zur Berufsschule. Geregelt ist alles in einer Ausbildungsordnung, die bundesweit gilt – deshalb zählt dein Abschluss überall, unabhängig davon, in welchem Betrieb du gelernt hast.

Die schulische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt, mit Praktika statt Betriebsalltag. Sie ist in Gesundheits-, Sozial-, Gestaltungs- und Assistenzberufen üblich. Eine Vergütung gibt es dort meist nicht, teils fällt Schulgeld an. Ausnahme sind die Pflegeberufe: Dort wird seit der Reform ausgebildet und bezahlt.

Die Formen im Vergleich

FormDauerVergütungWo gelernt wird
Duale Ausbildung2 bis 3,5 Jahre, meist 3ja, steigt mit jedem LehrjahrBetrieb und Berufsschule
Schulische Ausbildungmeist 2 bis 3 Jahremeist nein, teils SchulgeldBerufsfachschule mit Praktika
Pflegeausbildung3 Jahre in Vollzeitja, kein SchulgeldPflegeschule und Einrichtungen
Duales Studiumetwa 3 bis 4,5 JahrejaBetrieb und Hochschule

Was du mitbringen musst

Für die meisten Ausbildungsberufe schreibt das Gesetz keinen bestimmten Schulabschluss vor. In der Praxis erwarten Betriebe je nach Beruf einen Haupt- oder Realschulabschluss, und in manchen Berufen haben die meisten Neuen Abitur. Welche Abschlüsse in einem Beruf üblich sind, steht auf der jeweiligen Berufsseite.

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Wie du einen Platz findest

Freie Stellen stehen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, in den Lehrstellenbörsen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern und auf den Websites der Betriebe. Auf Ausbildungsmessen kommst du mit Betrieben direkt ins Gespräch. Viele kleine Betriebe schreiben gar nicht aus – dort ist die Initiativbewerbung, am besten nach einem kurzen Anruf, der übliche Weg.

Geld und Förderung

Die Ausbildungsvergütung gibt es ab dem ersten Monat, und sie steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Wo kein Tarifvertrag gilt, greift die gesetzliche Mindestvergütung aus § 17 Berufsbildungsgesetz. Wohnst du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das Kindergeld läuft während der ersten Ausbildung weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag; deine Eltern müssen der Familienkasse dafür einen Ausbildungsnachweis schicken.

Wie eine Ausbildung abläuft

Am Anfang steht die Probezeit von einem bis vier Monaten, in der beide Seiten ohne Frist kündigen können. Danach durchläufst du die Abteilungen oder Arbeitsbereiche, die im Ausbildungsrahmenplan stehen. Das Berichtsheft führst du durchgehend; es ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung, auch wenn es lästig ist.

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In vielen Berufen ist die Prüfung zweigeteilt: Teil eins nach etwa der Hälfte der Zeit, Teil zwei am Ende, wobei beide zusammen die Note ergeben. In anderen gibt es eine Zwischenprüfung ohne Notengewicht und eine Abschlussprüfung. Abgenommen wird sie von der Kammer, nicht vom Betrieb.

Deine Rechte

  • Der Betrieb muss dir beibringen, was in der Ausbildungsordnung steht – Aushilfsarbeiten dürfen nicht die Regel sein.
  • Unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: begrenzte Arbeitszeit, freier Tag nach dem Berufsschultag, mehr Urlaub.
  • Für den Berufsschultag und für Prüfungen musst du freigestellt werden.
  • Bei Problemen ist die Ausbildungsberatung der Kammer zuständig, nicht nur der Betrieb.

Verkürzen und verlängern

Wer gute Leistungen zeigt, kann die Ausbildung verkürzen – mit Abitur häufig um ein halbes bis ein ganzes Jahr, bei sehr guten Leistungen auch nachträglich. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, Betrieb und Berufsschule müssen zustimmen. Umgekehrt lässt sich die Ausbildung verlängern, wenn das Ziel sonst nicht erreicht wird.

Danach

Viele Betriebe übernehmen ihre Auszubildenden; die Übernahmequote ist eine gute Frage fürs Vorstellungsgespräch. Wer weiterkommen will, hat mehrere Wege: die Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker, eine Spezialisierung im Fachgebiet oder ein Studium, für das die Ausbildung in allen Bundesländern den Zugang öffnet.

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Welche Wege es in einem einzelnen Beruf gibt, steht im jeweiligen Berufsprofil unter Perspektive – zusammen mit der Vergütung, der Dauer und den Schulfächern, auf die es ankommt.

Der Ablauf im Überblick

ZeitpunktWas passiert
Probezeit1 bis 4 Monate, beide Seiten können fristlos kündigen
Nach der ProbezeitKündigung durch dich mit 4 Wochen Frist bei Berufswechsel oder Aufgabe
Etwa zur HälfteZwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Letztes HalbjahrAnmeldung zur Abschlussprüfung durch den Betrieb
Prüfungschriftlich und praktisch, teils mit Fachgespräch
DanachÜbernahme, Wechsel oder Fortbildung

Berichtsheft

Es ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung, und der Betrieb muss dir dafür Zeit während der Arbeitszeit geben. Führ es wöchentlich – wer es am Ende rekonstruiert, verliert einen Nachmittag und schreibt Unsinn hinein. Viele Kammern bieten digitale Berichtshefte an, das spart Papier und Nachsignieren.

Wenn es im Betrieb nicht läuft

Erste Adresse ist die Ausbildungsberatung deiner Kammer, nicht der Vorgesetzte – sie ist kostenlos, neutral und für genau diese Fälle da. Ein Wechsel des Betriebs innerhalb desselben Berufs ist möglich, und die bisherige Ausbildungszeit wird angerechnet. Das ist deutlich besser als ein Abbruch.

Und danach

  • Übernahme im Betrieb – frag früh nach der Quote der letzten Jahrgänge.
  • Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker – berechtigt bundesweit zum Studium.
  • Spezialisierung über Zusatzqualifikationen, oft schon während der Ausbildung möglich.
  • Studium, auch ohne Abitur, mit Ausbildung und Berufserfahrung.

Häufige Fragen

Kann ich den Betrieb wechseln?

Ja. Innerhalb desselben Berufs wird die bisherige Zeit angerechnet, du verlierst also nichts. Sprich vorher mit der Ausbildungsberatung der Kammer – sie kennt oft Betriebe, die noch suchen.

Was ist eine gestreckte Abschlussprüfung?

Statt einer Zwischenprüfung ohne Notengewicht gibt es zwei Prüfungsteile, und der erste zählt in die Endnote. Welches Modell für deinen Beruf gilt, steht in der Ausbildungsordnung und auf der jeweiligen Berufsseite.

Bekomme ich Urlaub?

Ja. Unter 18 gestaffelt nach Alter zwischen 25 und 30 Werktagen, ab 18 mindestens 24 Werktage – tariflich oft mehr. Urlaub wird nicht in die Berufsschulzeit gelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Lehre?

Es gibt keinen. „Lehre“ ist das ältere Wort für dieselbe Sache, rechtlich heißt es Berufsausbildung. Besonders im Handwerk sagen viele weiterhin Lehre.

Was passiert, wenn ich durch die Abschlussprüfung falle?

Du kannst sie zweimal wiederholen. Auf deinen Antrag verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die Ausbildungsberatung der Kammer weiß, welche Vorbereitungskurse es gibt.

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