Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung beanstandet der Betrieb ein bestimmtes Verhalten und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen an, bis hin zur Kündigung. Damit sie diese Funktion erfüllt, muss sie zwei Dinge enthalten:
- eine genaue Beschreibung, was du wann falsch gemacht hast, also wann genau was passiert ist
- den klaren Hinweis, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht
Ein allgemeiner Satz wie „Ihr Verhalten ist nicht in Ordnung“ reicht nicht. Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis kommt die Abmahnung aber fast immer schriftlich und landet in deiner Personalakte.
Wofür kann ich in der Ausbildung abgemahnt werden?
Für Verstöße gegen deine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag. Typische Gründe sind:
- unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Berufsschule
- wiederholtes Zuspätkommen
- Krankmeldung zu spät oder gar nicht abgegeben
- Berichtsheft trotz Aufforderung nicht geführt
- respektloses Verhalten gegenüber Kolleginnen, Kollegen oder Kundschaft
- Verstöße gegen Sicherheitsregeln
Ob ein einzelner kleiner Ausrutscher schon für eine Abmahnung reicht, hängt vom Einzelfall ab. Einmal fünf Minuten zu spät ist etwas anderes als jede Woche eine halbe Stunde. Schlechte Leistungen allein sind in der Ausbildung meist kein Grund, denn du bist ja dort, um zu lernen. Der Betrieb muss dir erst zeigen, wie es richtig geht.
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Erst einmal durchatmen und nichts überstürzen. Dann lies die Abmahnung genau und frag dich ehrlich: Stimmt, was da steht?
Wenn der Vorwurf stimmt
Dann nimm die Abmahnung als das, was sie ist: eine letzte Gelegenheit, etwas zu ändern. Such das Gespräch mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder, sag, dass du verstanden hast, und erkläre, wie du es künftig anders machst. Steckt hinter dem Verhalten ein Problem, etwa eine lange Anfahrt, Ärger zu Hause oder Überforderung in der Berufsschule, sprich es an. Oft lässt sich gemeinsam eine Lösung finden.
Wenn der Vorwurf nicht stimmt
Unterschreib nichts, was du für falsch hältst. Eine Unterschrift unter der Abmahnung bestätigt meist nur, dass du sie erhalten hast, aber lies genau, was da steht. Schreib dir den Ablauf aus deiner Sicht mit Datum auf, solange du dich gut erinnerst. Du kannst eine schriftliche Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass sie zu deiner Personalakte genommen wird. Bleib darin sachlich und schildere nur, was du belegen kannst.
Bevor du handelst, lass dich beraten. Ansprechpartner sind die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat, falls es sie im Betrieb gibt, die Ausbildungsberatung deiner Kammer oder, wenn du Mitglied bist, deine Gewerkschaft. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann dieser Ratgeber nicht ersetzen. Einen Überblick über deine Rechte gibt der Ratgeber Rechte als Azubi.
Werde ich nach einer Abmahnung gekündigt?
Nicht automatisch. Wie viele Abmahnungen es vor einer Kündigung braucht, schreibt kein Gesetz fest, die oft gehörte Regel „nach zwei Abmahnungen ist Schluss“ gibt es so nicht. Entscheidend ist der Einzelfall.
In der Probezeit kann der Betrieb ohnehin jederzeit ohne Grund kündigen, eine Abmahnung braucht es dafür nicht. Nach der Probezeit bist du in der Ausbildung besonders gut geschützt: Dann darf dir nur noch aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, schriftlich und mit Begründung. Bei Fehlverhalten setzt das in aller Regel voraus, dass du vorher wegen derselben Sache abgemahnt wurdest und es trotzdem wieder passiert ist. Gerichte legen bei Azubis strengere Maßstäbe an als bei fertig ausgebildeten Beschäftigten, vor allem gegen Ende der Ausbildung.
Wichtig ist auch: Die Abmahnung wirkt nur für das Verhalten, um das es darin geht. Wer wegen Zuspätkommens abgemahnt wurde und später einmal das Berichtsheft vergisst, hat damit noch keinen Kündigungsgrund geliefert.
Wann verliert eine Abmahnung ihre Wirkung?
Ein festes Verfallsdatum gibt es nicht. Je länger du dir nichts mehr zuschulden kommen lässt, desto weniger Gewicht hat eine alte Abmahnung. Manche Betriebe entfernen sie nach einiger Zeit aus der Personalakte, du kannst danach auch fragen.
Häufige Fragen
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Du musst sie nicht inhaltlich anerkennen. Unterschreibst du nur den Empfang, gibst du damit nicht zu, dass der Vorwurf stimmt.
Kann ich wegen schlechter Noten in der Berufsschule abgemahnt werden?
Schlechte Noten allein in der Regel nicht. Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht dagegen schon, denn die Teilnahme ist deine Pflicht.
Darf mir nach einer Abmahnung sofort gekündigt werden?
In der Probezeit ja, dort braucht es keinen Grund. Danach nur aus wichtigem Grund, und bei Fehlverhalten meist erst, wenn es nach der Abmahnung erneut vorkommt.
Erfahren meine Eltern von der Abmahnung?
Bist du unter 18, sind deine Eltern deine gesetzlichen Vertreter, und der Betrieb kann sie einbeziehen. Besser ist es, wenn sie es zuerst von dir erfahren.