Was ist eine Externenprüfung?
Bei der Externenprüfung legst du dieselbe Abschlussprüfung ab wie Azubis in diesem Beruf, nur ohne vorher eine Ausbildung gemacht zu haben. „Extern“ heißt: Du kommst von außen, nicht aus einem Ausbildungsverhältnis. Wer besteht, bekommt denselben Abschluss, etwa als Kaufmann für Büromanagement oder Fachkraft für Lagerlogistik.
Möglich ist das in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung. Für Berufe mit schulischer Ausbildung, zum Beispiel viele Gesundheitsberufe, gelten eigene Regeln der Länder.
Wer wird zur Externenprüfung zugelassen?
Die Regeln stehen in § 45 Abs. 2 BBiG. Zugelassen wird, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet hat, in dem er die Prüfung ablegen will.
| Reguläre Ausbildungsdauer | Nötige Berufserfahrung |
|---|---|
| 2 Jahre | 3 Jahre |
| 3 Jahre | 4,5 Jahre |
| 3,5 Jahre | 5,25 Jahre |
Zeiten einer Ausbildung in einem anderen, passenden Beruf werden dabei angerechnet. Wer zum Beispiel eine Ausbildung abgebrochen hat und danach im Beruf weitergearbeitet hat, kommt so schneller ans Ziel.
Die Kammer kann dich auch früher zulassen, wenn du auf andere Weise glaubhaft machst, dass du die nötigen Fähigkeiten hast, etwa durch Zeugnisse, Weiterbildungen oder eine ausführliche Bescheinigung deines Arbeitgebers. Ob das bei dir reicht, entscheidet die Kammer im Einzelfall.
Wo melde ich mich an?
Zuständig ist die Kammer für deinen Beruf, meist die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, bei anderen Berufen zum Beispiel die Landwirtschaftskammer. Ruf dort am besten zuerst an und lass dich beraten. Die Fachleute sagen dir, welche Nachweise du brauchst und ob deine Berufserfahrung ausreicht.
Für den Antrag brauchst du in der Regel:
- einen Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen deiner Arbeitgeber, aus denen hervorgeht, wie lange du welche Tätigkeiten ausgeübt hast
- Nachweise über Weiterbildungen, Lehrgänge oder Zertifikate
Die Prüfungen finden meist zweimal im Jahr statt, im Sommer und im Winter. Die Anmeldefristen liegen oft Monate davor, deshalb kümmere dich früh darum. Für die Prüfung fallen Gebühren an, deren Höhe die Kammer festlegt. Manche Arbeitgeber übernehmen sie, frag nach.
Wie bereite ich mich vor?
Die Prüfung verlangt dasselbe Wissen wie bei Azubis, die drei Jahre Berufsschule hinter sich haben. Praktisch kennst du dich vielleicht gut aus, aber in der Theorie fehlen oft Grundlagen, etwa Fachbegriffe oder Berechnungen. Darauf solltest du dich gezielt vorbereiten.
- Vorbereitungslehrgänge gibt es bei vielen Kammern und Bildungsträgern, oft berufsbegleitend am Abend oder am Wochenende.
- Alte Prüfungsaufgaben zeigen dir, wie die Fragen aufgebaut sind. Die Kammer kann dir sagen, wo du sie bekommst.
- Lehrbücher und Ausbildungsrahmenpläne verraten, welche Themen in deinem Beruf geprüft werden.
Die Prüfung hat in der Regel einen schriftlichen und einen praktischen Teil, manchmal auch ein Fachgespräch. Wie sie in deinem Beruf aufgebaut ist, regelt die jeweilige Ausbildungsordnung. Tipps zum Umgang mit Prüfungsstress findest du im Ratgeber Prüfungsangst.
Was bringt mir der Abschluss?
Mit einem anerkannten Berufsabschluss bist du Fachkraft. Das zählt bei der Bezahlung, oft auch bei Tarifverträgen, und schützt dich besser, wenn du den Job wechseln musst. Außerdem öffnet er weitere Wege: Fortbildungen wie Meister oder Fachwirt setzen meist einen Berufsabschluss voraus, und mit Abschluss und Berufserfahrung kannst du in vielen Bundesländern auch ohne Abitur studieren. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Studium ohne Abitur.
Häufige Fragen
Wie viele Jahre Berufserfahrung brauche ich für die Externenprüfung?
In der Regel das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer, bei einem dreijährigen Beruf also viereinhalb Jahre. Die Kammer kann dich auch früher zulassen, wenn du deine Fähigkeiten anders nachweist.
Ist der Abschluss über die Externenprüfung genauso viel wert?
Ja. Du legst dieselbe Prüfung ab und bekommst dasselbe Zeugnis wie Azubis, die eine Ausbildung gemacht haben.
Was kostet die Externenprüfung?
Die Gebühren legt jede Kammer selbst fest, dazu kommen eventuell Kosten für einen Vorbereitungskurs. Frag bei deiner Kammer nach und kläre, ob dein Arbeitgeber etwas übernimmt.
Kann ich die Externenprüfung wiederholen?
Ja, eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Das gilt auch für externe Prüflinge.