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Probezeit in der Ausbildung

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit. In diesen Wochen prüft der Betrieb, ob du in den Beruf passt, und du prüfst dasselbe umgekehrt. Beide Seiten können sich in dieser Zeit ohne große Hürden wieder trennen.

3 Min. Lesezeit

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Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt in § 20 fest: Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Wie lang sie bei dir genau ist, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Kürzer als einen Monat geht nicht, auch dann nicht, wenn du den Betrieb schon aus einem Praktikum kennst.

Die Probezeit gilt für jedes neue Ausbildungsverhältnis. Wechselst du später den Betrieb, fängt in der Regel auch eine neue Probezeit an. In einem normalen Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung sind übrigens bis zu sechs Monate üblich, das regelt aber ein anderes Gesetz.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Grundsätzlich nicht. Der Betrieb kann nicht einfach sagen, er brauche noch mehr Zeit, um dich kennenzulernen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn du in der Probezeit lange gefehlt hast, etwa wegen einer Krankheit, und dein Vertrag für diesen Fall eine Verlängerung um die Fehlzeit vorsieht. Lies im Zweifel nach, was in deinem Vertrag steht, und lass dich von der Ausbildungsberatung deiner Kammer beraten.

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Wer darf in der Probezeit kündigen?

Beide Seiten. Nach § 22 Abs. 1 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit jederzeit und ohne Kündigungsfrist beendet werden. Einen Grund muss dabei niemand nennen. Das gilt für den Betrieb genauso wie für dich.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also auf Papier und eigenhändig unterschrieben. Eine Nachricht per Messenger oder E-Mail reicht nicht. Wenn du unter 18 bist, brauchst du für deine eigene Kündigung in der Regel die Zustimmung deiner Eltern, und eine Kündigung durch den Betrieb muss an deine Eltern gehen.

Einen besonderen Schutz gibt es für Schwangere: Ihnen darf auch in der Probezeit grundsätzlich nicht gekündigt werden. Abmahnungen sind in der Probezeit dagegen nicht nötig, bevor der Betrieb kündigt.

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Was ändert sich nach der Probezeit?

Sobald die Probezeit vorbei ist, bist du deutlich besser geschützt. Der Betrieb kann dir dann nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel bei schweren Pflichtverletzungen. Du selbst kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung ganz aufgeben oder einen anderen Beruf lernen willst. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Ausbildung abbrechen.

In der ProbezeitNach der Probezeit
Kündigung durch den Betriebjederzeit, ohne Frist und ohne Grundnur aus wichtigem Grund, mit schriftlicher Begründung
Kündigung durch dichjederzeit, ohne Frist und ohne Grundaus wichtigem Grund oder mit 4 Wochen Frist bei Berufsaufgabe oder -wechsel
Formschriftlichschriftlich, mit Angabe der Gründe

Worauf achtet der Betrieb in der Probezeit?

Niemand erwartet, dass du schon alles kannst. Ausbilderinnen und Ausbilder schauen eher darauf, wie du lernst und wie du dich verhältst:

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  • Bist du pünktlich und meldest dich, wenn etwas dazwischenkommt?
  • Fragst du nach, wenn du etwas nicht verstanden hast?
  • Wie gehst du mit Kritik um?
  • Kommst du mit Kolleginnen und Kollegen klar?
  • Wie läuft es in der Berufsschule, und fehlst du dort unentschuldigt?
  • Zeigst du Interesse an dem, was der Betrieb macht?

Ein schlechter Tag fällt dabei kaum ins Gewicht. Was zählt, ist der Eindruck nach mehreren Wochen. Wer anfangs Fehler macht, aber erkennbar daraus lernt, hat gute Karten.

Wie nutze ich die Probezeit für mich?

Die Probezeit ist auch deine Testphase. Frag dich nach ein paar Wochen ehrlich: Gefällt mir die Arbeit selbst, oder nur die Vorstellung davon? Passt das Team? Werde ich angeleitet, oder stehe ich nur herum? Manches ist am Anfang ungewohnt und wird mit der Zeit leichter, deshalb nicht nach der ersten schwierigen Woche hinwerfen.

Wenn du merkst, dass es grundsätzlich nicht passt, ist die Probezeit allerdings der einfachste Moment für eine Trennung. Kündige trotzdem nicht ins Blaue: Sprich vorher mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder der Ausbildungsberatung deiner Kammer, damit du einen Plan für danach hast. Tipps für die ersten Tage findest du im Ratgeber zum ersten Arbeitstag.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung?

Mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Die genaue Dauer steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Gibt es in der Probezeit eine Kündigungsfrist?

Nein. In der Ausbildung können beide Seiten in der Probezeit ohne Frist kündigen. Die Kündigung muss aber schriftlich sein.

Muss der Betrieb sagen, warum er mir in der Probezeit kündigt?

Nein, in der Probezeit braucht es keinen Grund. Erst nach der Probezeit muss eine Kündigung schriftlich begründet werden.

Zählt die Probezeit zur Ausbildungszeit?

Ja. Die Probezeit ist Teil der Ausbildung, sie verlängert die Gesamtdauer nicht.

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