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BAföG - gefördert durchs Studium

BAföG - gefördert durchs Studium

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten und Schüler, unterstützt bei der Weiterbildung mit finanziellen Mitteln?

 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten und Schüler, unterstützt bei der Weiterbildung mit finanziellen Mitteln.

Es wird zur Verfügung gestellt, falls die Eltern, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nicht für den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten aufkommen können und der Student oder Schüler diese nicht alleine tragen kann. Somit wird eine neigungs- und interessenorientierte Ausbildung ermöglicht und gewährleistet. Die Förderung für Studenten besteht zu 50 Prozent aus öffentlichen Fördermitteln und zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen. Das bedeutet, die Hälfte der Gesamtzahlung muss zurückbezahlt werden. Wer seit März 2001 oder danach angefangen hat zu studieren, muss lediglich die Maximalsumme von 10.000 Euro wiedererstatten.

Die Förderung für Schüler ist zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden.

 

 

Der Antrag 

Ob du Anspruch auf die Ausbildungsförderung hast oder nicht, lässt sich nicht so einfach sagen. Der Antrag ist ein zeitaufwendiger Prozess, lohnt sich aber zumeist. Immerhin hat man nach Beantragung eine Gewissheit. Es gilt einige Formblätter auszufüllen und verschiedene Nachweise mitzureichen. Darunter zum Beispiel das Formblatt 1, welches immer ausgefüllt werden muss mit persönlichen Daten, Studienrichtung, Hochschule etc. Dann werden Kontoauszüge, Einkommensbescheide der Eltern und weitere Unterlagen gefordert. Auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kann man alle Formblätter downloaden. Sie sind allgemeingültig, egal welches Studentenwerk oder BAföG-Amt für euch zuständig ist und den Antrag bearbeitet. Außerdem sind im Anhang Hinweise zu den jeweiligen Formblättern gegeben. Anhand dieser könnt ihr erkennen, welche ihr benötigt. Es gibt zum Beispiel bestimmte Zusatzblätter für Ausländer/-innen oder für einen Kinderbetreuungszuschlag.

Die Beantragung für das Studenten-BAföG sollte mindestens zwei Monate vor Semesterbeginn erfolgen. Die Berechnung des BAföGs ist ein aufwendiger Prozess und du wirst du nicht der einzige Student sein, der diesen Zuschuss beantragt. Die Immatrikulation kann nachgereicht werden. Wichtig ist, dass die Grundbestandteile, wie zum Beispiel das Formblatt 1, frühzeitig eingereicht werden und der Bearbeitungsprozess frühzeitig beginnt. Wenn du nicht pünktlich zum Studienbeginn dein Geld erhältst, gibt es eine sogenannte Nachzahlung. Es wird rückwirkend auf den ersten Monat des Semesterbeginns ausgezahlt.

Wenn sich das Einkommen eines Elternteils im Bewilligungszeitraum stark reduziert, kann man das in einem Aktualisierungsantrag angeben. Bei Bewilligung des Amtes, kann sich dein BAföG dementsprechend erhöhen.

 

Wieviel BAföG bekomme ich?

Was jedem Einzelnen zusteht, ist unterschiedlich und wird nach verschiedenen Faktoren berechnet.

Im Idealfall setzt sich die Ausbildungsförderung aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale und dem Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag zusammen. Der Höchstsatz liegt bei 670 € und kann von Studierenden ohne Kind erhalten werden, die im Inland, aber nicht mehr bei den Eltern wohnen. Studierenden mit Kind steht ein Kinderbetreuungszuschlag zu, welcher beim ersten Kind bei 113 € liegt und für jedes weitere 85 € beträgt.

Der Grundbedarf ist abhängig von der Ausbildung und der Ausbildungsstätte, liegt aber generell bei 373 €.

Eine Wohnpauschale erhalten nur Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien. Sie liegt bei 224 €, wohnt man bei den Eltern bekommt man 49 €.

Wenn man nicht mehr im Rahmen der Familienversicherung der Eltern mitversicht is, sondern selbst versichert ist, erhält man zudem einen Zuschlag zur Krankenversicherung, der 62 € beträgt und zur Pflegesicherung, der bei 11 € liegt.

Diese pauschalen Beträge können allerdings variieren. Wer zum Beispiel einen Nebenjob hat, oder andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt, muss das beim Antrag angeben. Das kann die Berechnung des BAföG-Satzes beeinflussen, wenn dadurch festgestellt wird, dass dein Bedarf an Fördermitteln nicht so hoch ist. 

 

Förderungsdauer

Die Förderungshöchstdauer ist abhängig von der jeweiligenRegelstudienzeit des gewählten Studiengangs. Sie beginnt frühestens in dem Monat, in dem ihr euer Erststudium antretet. Voraussetzung dafür ist, den Antrag spätestens im Startmonat eingereicht zu haben.

Der Zuschuss endet in dem Monat, in dem eure Abschlussnote bekannt gegeben wird. Achtung: Diese Regelung ist erst ab August 2016 gültig. Macht ihr vorher euren Abschluss, wird die Staatsförderung in dem Monat enden, in dem ihr eure letzte Prüfung ablegt.

Unter bestimmten Umständen wird man auch länger gefördert. Zum Beispiel bei einer Schwangerschaft oder einer Behinderung. Die Grundlage des Weiterstudierens muss dafür allerdings gegeben sein. Weitere Informationen könnt ihr euch dazu bei eurem zuständigen Förderamt einholen.

 

Vermögensanrechnung

Während das Vermögen der Eltern keine Rolle spielt, wird das Bankkonto des Antragstellers unter die Lupe genommen. Bei einem Single ohne Kind bleiben 5.200 € anrechnungsfrei, wenn man darüber liegt, kürzt sich das BAföG. Besondere Achtung gilt dem Autokauf. Fahrzeuge (auch Motorräder) zählen zur Vermögensanrechnung. Nicht dagegen Haushaltsgegenstände, Musikinstrumente oder Fernsehgeräte.

 

Rückzahlung    

Im Gegensatz zum Schüler-BAföG, welches als Vollzuschuss gewährt wird, ist die Hälfte des Studenten-BAföGs „geschenkt“ und die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Fünf Jahre nach der letzten Rate, sollte die Rückzahlung beginnen. Man wird etwa ein halbes Jahr vor Rückzahlungsbeginn benachrichtigt.

Wenn man nach dem abgeschlossenen Studium keine Arbeitsstelle findet oder nur ein geringes Einkommen erhält, ist eine vorübergehende Freistellung der Rückzahlung möglich, die beim BAföG-Amt beantragt werden muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass einem die Schulden erlassen werden. Die zinsfreie Rückzahlung verschiebt sich lediglich auf einen späteren Zeitpunkt.

Organisiert wird die Rückvergütung über das Bundesverwaltungsamt (BVA) Köln. Diese müssen deine aktuelle Anschrift vorliegen haben, um dich zu kontaktieren. Wenn du nach dem Studium umziehst, ist das anzugeben und immer zu aktualisieren. Wenn man das vergisst, wird eine Anschriftsermittlungsgebühr von 25 Euro erhoben. Falls dadurch deine Rückzahlungsraten in Verzug kommen, musst du Verzugszinsen bezahlen.

 

Alternative: Begabtenförderung

Als eine andere Form der Unterstützung gilt auch die Begabtenförderung. Wer Anspruch auf BAföG hat, kann ebenso die Begabtenförderung von einem der 13 Begabtenförderungswerke erhalten. Diese geldliche Unterstützung muss nicht zurückbezahlt werden und ist dementsprechend eine angenehmere Finanzierung, als das zinslose BAföG-Darlehen. Überdurchschnittliche Leistungen und ein gesellschaftliches Engagement stehen als Anforderung an oberster Stelle. Eine geldliche Förderung durch BAföG und Begabtenförderung ist nicht möglich.

Wenn man dafür nicht in Frage kommt, kann man sich auch nach anderen Stipendienangebote umsehen, die es mittlerweile in tausendfacher Ausführung gibt.