Für alldiejenigen, die in Deutschland leben oder vorhaben nach Deutschland zu kommen, dabei allerdings nicht die deutsche Staatbürgerschaft besitzt, gelten bezüglich Studium und Ausbildung besondere Richtlinien. Dabei werden zwischen EU-Bürger/-innen und nicht EU-Bürger/-innen noch einmal deutliche Unterschiede gemacht. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen für jeden möglich ist. Welche Voraussetzungen das genau sind, erfahrt ihr hier.

 

 

Studium als EU-Bürger/-in

 

 

Für Bürgerinnen und Bürger aus der EU gilt, dass sie über einen Schulabschluss verfügen müssen, mit dem sie in ihrem Heimatland an einer Hochschule hätten studieren können. Eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum sind nicht erforderlich. Lediglich eine Registrierung beim Einwohnermeldeamt der Stadt in Deutschland, in der man leben wird, ist nötig, da in Deutschland die Meldepflicht gilt. Bei der Registrierung müssen eine Krankenversicherung und die Zahlungsfähigkeit nachgewiesen werden können. Wenn darüber hinaus noch ausreichend deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sind, steht dem Studium an einer deutschen Universität nichts mehr im Wege.

 

 

Studium als Nicht-EU-Bürger/-in

 

 

Für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger wird es etwas kniffliger. Diese benötigen zunächst ein Visum, welches anders als ein bloßes Touristenvisum beantragt werden muss. Dafür sind die deutschen Botschaften oder Konsulate im Ausland zuständige. Unterschieden wird zwischen dem Studienbewerbervisum, welches für 3 Monate gültig ist und nach der Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden kann. Dieses muss jedes Jahr erneuert werden.

 

Darüber hinaus müssen Studienanwärter, genau wie EU-Bürgerinnen und Bürger, einen Schulabschluss ihres Heimatlandes besitzen, der mit dem Abitur vergleichbar ist. Unter dieser Voraussetzung, und mit genügend deutschen Sprachkenntnissen, einer Krankenversicherung und der nachgewiesenen Zahlungsfähigkeit, ist daraufhin eine Bewerbung an deutschen Hochschulen möglich. Sollte der Schulabschluss nicht dem deutschen Abitur entsprechen, ist zunächst noch eine Feststellungsprüfung von der gewünschten Hochschule abzulegen, um dort zu dem Studium zugelassen zu werden.

 

Ausbildung als EU-Bürger/-in

 

 

Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist es, wie beim Studium recht einfach, in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren. Ein Visum wird nicht benötigt, lediglich die Anmeldung beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt wird beim Umzug nach Deutschland nötig. Wer also einen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann direkt loslegen.

 

 

Ausbildung als Nicht-EU-Bürger/-in

 

 

Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb Europas brauchen zur Einreise nach Deutschland zunächst ein Visum. Dieses kann bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Damit der Antrag Erfolg hat, muss zunächst ein bereits zugesicherter Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen in Deutschland vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildung abnicken, da für gewöhnlich deutsche Bewerber oder Ausländer innerhalb Deutschland bevorrechtigt werden. Wenn allerdings eine Zustimmung erhalten wird und letztendlich noch die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bezeugt werden kann, dann kann die Ausbildung in Deutschland beginnen.

 

 

Hast du auch vor aus einem anderen Land für ein Studium oder eine Ausbildung nach Deutschland zu kommen oder steckst vielleicht schon mittendrin? Teile deine Erfahrungen mit uns! (jf/fd)