Was der Betrieb dir schuldet
Er muss dir beibringen, was in der Ausbildungsordnung steht, und dir dafür Zeit, Anleitung und Material stellen. Arbeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, dürfen nicht die Regel sein – Kaffee kochen ist kein Ausbildungsinhalt. Er muss dich für Berufsschule und Prüfungen freistellen, die Zeit anrechnen und darf nicht verlangen, dass du den Unterricht nacharbeitest.
Die Vergütung muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Für Überstunden gilt: Sie sind nur ausnahmsweise zulässig und müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Außerdem muss der Betrieb:
- Dir kostenlos die Arbeitsmittel stellen, die du für Ausbildung und Prüfung brauchst.
- Dich zum Führen des Berichtshefts anhalten und ihm Zeit dafür geben – innerhalb der Arbeitszeit.
- Die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs tragen, etwa für Lehrgänge in einer überbetrieblichen Werkstatt. Für Fahrt und Unterkunft zur Berufsschule gilt das nicht automatisch – mehr dazu weiter unten.
- Dir am Ende der Ausbildung ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Auf deinen Wunsch muss es auch Verhalten und Leistung beurteilen, und es muss wohlwollend formuliert sein.
Unter 18: Jugendarbeitsschutz
- Keine Nachtarbeit, keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen – mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Branchen.
- Pflichtuntersuchung vor Beginn und nach einem Jahr.
Arbeitszeit und Urlaub
| Unter 18 | Ab 18 | |
|---|---|---|
| Wochenarbeitszeit | höchstens 40 Stunden | in der Regel 40, tariflich oft weniger |
| Tägliche Arbeitszeit | höchstens 8 Stunden | bis 10 Stunden bei Ausgleich |
| Pausen | 30 Min. ab 4,5 Std., 60 Min. ab 6 Std. | 30 Min. ab 6 Std., 45 Min. ab 9 Std. |
| Urlaub | 25 bis 30 Werktage, nach Alter gestaffelt | mindestens 24 Werktage |
| Nach dem Berufsschultag | frei nach mehr als fünf Unterrichtsstunden, einmal pro Woche | ebenso |
Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz; tarifliche Regelungen können günstiger sein.
Die Regel zum langen Berufsschultag gilt für alle Azubis, weil das Berufsbildungsgesetz sie vorschreibt. Was sonst für den Unterricht gilt, steht im Ratgeber Berufsschule.
Urlaub, Krankheit, Prüfungen
Urlaub nimmst du in der unterrichtsfreien Zeit, der Anspruch steht im Vertrag oder im Tarifvertrag. Bei Krankheit gilt dieselbe Meldepflicht wie für alle Beschäftigten – und die Lohnfortzahlung. Vor der Abschlussprüfung hast du Anspruch auf Freistellung, in vielen Tarifverträgen auch auf zusätzliche freie Tage zur Vorbereitung.
Berufsschule weit weg: Wer zahlt Fahrt und Unterkunft?
Eine allgemeine Pflicht des Betriebs gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2002 entschieden, dass der Betrieb dich für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule freistellen und die Vergütung weiterzahlen muss – die Kosten für Unterkunft muss er nicht übernehmen. Anders ist es, wenn der Betrieb dich an eine andere als die zuständige Berufsschule schickt: Dann zahlt er.
In der Praxis übernehmen trotzdem viele Betriebe einen Teil oder alles, weil Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag es so vorsehen. Dazu kommen Zuschüsse der Bundesländer, die sehr unterschiedlich ausfallen. Frag vor der Unterschrift nach und lass dir eine Zusage in den Vertrag schreiben.
Was du tun musst
Dich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen, an der Berufsschule teilnehmen, Anweisungen befolgen, das Berichtsheft führen und dich im Krankheitsfall unverzüglich melden – bei Betrieb und Berufsschule. Das wird häufig vergessen und ist der häufigste vermeidbare Konflikt.
Wenn es Streit gibt
Vieles lässt sich direkt mit der Ausbildungsleitung klären. Kommst du dort nicht weiter, helfen die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat, falls es sie im Betrieb gibt. Außerhalb des Betriebs ist die Ausbildungsberatung deiner Kammer zuständig, also der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Sie ist kostenlos, neutral und schlichtet, ohne dass du kündigen musst. Die Gewerkschaftsjugend beantwortet Fragen auch online, Rechtsberatung und Vertretung gibt es dort für Mitglieder.
Notier dir Vorfälle mit Datum, solange sie frisch sind. Wer nach einem halben Jahr sagt, es sei ständig vorgekommen, hat es schwerer als jemand mit fünf datierten Beispielen.
Häufige Fragen
Darf ich Überstunden machen?
Unter 18 grundsätzlich nicht. Ab 18 nur ausnahmsweise, und sie müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Regelmäßige Überstunden sind in einer Ausbildung ein Warnzeichen, kein Normalfall.
Kann ich meine Ausbildung kündigen?
In der Probezeit jederzeit ohne Frist und ohne Grund. Danach mit vier Wochen Frist, wenn du die Ausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Der Betrieb kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündigen.
Muss ich putzen und Kaffee kochen?
Gelegentlich ja, wenn es zum Betriebsalltag gehört und alle es tun. Nicht, wenn es die Hauptbeschäftigung wird oder wenn du dafür Ausbildungsinhalte verpasst. Dann ist es ein Fall für die Ausbildungsberatung.
Muss ich Stunden nacharbeiten, wenn der Betrieb mich früher nach Hause schickt?
In der Regel nicht. Schickt dich der Betrieb heim, weil nichts zu tun ist, ist das sein Risiko: Die Vergütung läuft weiter, und Minusstunden darf er dir dafür nicht aufschreiben.