Es gibt viele Klischees über Beamte, die von einem verschlafenen Arbeitsalltag bis hin zu Spitzenpensionen reichen. Vielleicht empfindet auch ihr die sichere Altersversorgung der Beamten im Vergleich zu den „normalen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als ungerecht. Doch wieviel ist an solchen Vorurteilen dran? Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Verbeamtung im Einzelnen verbunden? Und welche Rechte und Pflichten gehen mit dem Beamtenstatus einher? In diesem Artikel findet ihr Antworten auf all diese Fragen.
 

Wer zählt alles zu den Beamten?

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 4,7 Millionen Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, von denen etwa 1,8 Millionen verbeamtet sind. Die Tätigkeiten, denen Beamte nachgehen, sind vielfältig:

  • Denn nicht allein in der Verwaltung leisten Beamte wichtige Aufgaben.
  • Vielmehr sind sie auch Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten, die draußen im Einsatz sind und Menschenleben schützen und retten.
  • Außerdem gibt es zahlreiche Beamte im Justizwesen, die sich für eine gerechte Gesellschaft einsetzen.
  • Ebenfalls wichtige Tätigkeitsfelder von Beamten sind die Energiewirtschaft, das Verkehrswesen und die Bildung. Nach wie vor sind zahlreiche Lehrer verbeamtet. In Bayern sind es sogar rund 92 Prozent.

Diese große Bandbreite an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lässt sich Vater Staat eine Menge kosten. Alljährlich fallen für die Bezahlung von Beamten etwa zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts an. Hierzu zählen Pensionen ebenso wie fällige Beihilfen.

Vielleicht fühlt auch ihr euch bei eurer Berufswahl von der Sicherheit angezogen, die eine Beschäftigung im Staatsdienst mit sich bringt. Insgesamt sind unter den Beamten überdurchschnittlich viele Studierte zu finden. Vor allem Geisteswissenschaftler und Juristen entscheiden sich für eine Karriere im Staatsdienst. Leute aus der IT und Ingenieure verdienen in der freien Wirtschaft hingegen meist mehr und sind entsprechend seltener als Beamte beschäftigt.
 

Die Bezahlung von Angestellten und Beamten im Vergleich

Die wöchentlichen Arbeitszeiten für Personen im öffentlichen Dienst betragen 39 bis 40 Stunden, bei Ärzt*Innen an Universitätskliniken sind es sogar 40 bis 42 Stunden. Außerdem ist für Beamten die Quote bei den Wochenendarbeitszeiten im Durchschnitt etwas höher. Diese liegt bei Staatsbediensteten bei 41 Prozent und in der Industrie bei 38 Prozent.

Hierfür bekommen Angestellte deutschlandweit durchschnittlich knapp 37.900 € brutto, wohingegen es bei Beamtinnen und Beamten laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 48.000 € sind. Das liegt unter anderem daran, dass sich sehr viele Hochschulabsolventen für eine Karriere im Staatsdienst entscheiden. Von diesen Bruttolöhnen müssen die Angestellten noch Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten.

Ein finanzieller Vorteil ist, dass Beamtinnen und Beamte lediglich Lohnsteuer zahlen, aber nur eingeschränkt Beiträge an die Sozialsysteme entrichten müssen. Es entfallen Abgaben zur Arbeitslosenversicherung und in die Rentenkasse.

Beamte sind dafür aber in der Regel noch verpflichtet, die Kosten einer privaten Krankenversicherung zu tragen. Hinzu kommt, dass Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bei Beamten uneingeschränkt sind, wohingegen Angestellte ab einer bestimmten Krankheitsdauer finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.
 

Besonderheiten bei der Altersvorsorge

Ein weiterer Unterschied besteht bei den Renten- beziehungsweise Pensionsansprüchen:

  • Nach 40 Dienstjahren liegt der Anspruch von Beamtinnen und Beamten bei 71,75 bis 72,16 Prozent des höchstmöglichen Pensionssatzes.
  • Angestellte müssen sich hingegen mit einer Quote von 48 Prozent zufriedengeben.
  • Allerdings sind 60 Prozent der Angestellten durch eine betriebliche Altersvorsorge zusätzlich abgesichert.

Für die Altersvorsorge bringt der Beamtenstatus also zahlreiche Vorteile mit sich. Entsprechend kritisch sehen Angestellte dieses System. Der Vorwurf lautet, dass die abhängig Angestellten die Pensionen der Beamten finanzieren würden, selbst aber weniger Geld als diese zum Leben oder für eine private Altersvorsorge zur Verfügung hätten.
 

Beamte besitzen häufig eine private Krankenversicherung

Ein Großteil der Beamtinnen und Beamten ist Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Das liegt an den besonderen Regelungen, die es für Staatsbedienstete in diesem Bereich gibt. So zahlt der Staat den in klassischen Arbeitsverhältnissen üblichen Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung nicht.

Allerdings erhalten Beamtinnen und Beamte eine sogenannte Beihilfe. Diese erstreckt sich in vielen Fällen auch auf beihilfeberechtigte Angehörige. Diese Beihilfe tritt bei Krankheiten in Kraft, wird aber zum Beispiel auch bei Geburten sowie Pflege- und Todesfällen gezahlt. Dies gilt allerdings nur für Menschen, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Wer als Beamtin oder Beamter eine private Krankenversicherung abschließt, sollte sich nach Möglichkeit über den zukünftigen Werdegang im Klaren sein. Denn solange der Beamtenstatus gilt, ist diese Versicherungsform eine gute Wahl. Wer allerdings plant, nur eine Zeit lang verbeamtet zu sein und später wieder in der freien Wirtschaft zu arbeiten, könnte sich mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert sehen. Denn es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aus einer privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche zurückzukehren.
 

Weitere (finanzielle) Vorteile

Reizvoll erscheint oftmals auch die Planbarkeit, die eine Karriere im öffentlichen Dienst mit sich bringt. Klar geregelte Aufstiegsmöglichkeiten und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten helfen dabei, langfristige Investitionen im Leben gut vorausplanen zu können.

Durch die große Sicherheit – Stichwort Unkündbarkeit – genießen Beamte zudem bestimmte weitere Vorteile in verschiedenen anderen Bereichen:

  • Viele Versicherungen bieten besondere „Beamtentarife“ mit günstigen Konditionen an. Private Krankenkassen übernehmen zudem häufig Beiträge für Gesundheitskurse oder das Fitnessstudio. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte oft günstiger.
  • Auch wenn ein Kredit notwendig wird, können Staatsbedienstete von ihrem Status profitieren. Erfahrungen zeigen, dass Beamte sich bei einem Darlehen zwar auch einer Bonitätsprüfung unterziehen müssen, die Kreditsumme aber durchschnittlich höher ausfällt. Viele Banken bieten aufgrund der Jobsicherheit Sonderkonditionen an.
  • Anders als häufig in der freien Wirtschaft werden bei Beamten die Überstunden stets erfasst und je nach Besoldungsgruppe vergütet. Unbezahlte Mehrarbeit gibt es nicht.   
     

Kreative Spielräume im öffentlichen Dienst

Ein Merkmal von Beamtentätigkeiten vor allem in Verwaltungs-Bereichen ist, dass sie oft wenig mit Teamwork und Eigenverantwortung zu tun haben. Die einzelnen Beamtinnen und Beamten bekommen von ihren Dienstherren klare Vorgaben für ihre Tätigkeiten und müssen diese gewissenhaft abarbeiten. Hierbei sind sie häufig auf sich gestellt und müssen kaum Kreativität und Problemlösungsbewusstsein zeigen.

Nicht überall ist dies allerdings so. So können Beamte wie Feuerwehrleute und Polizisten ihren Job nur ausüben, wenn sie sich zu hundert Prozent auf ihre Kolleginnen und Kollegen verlassen können. Gerade in Krisen- und Gefahrensituationen sind kreative Ansätze und Lösungen viel wert. Aber auch hier sind die Anweisungen der Vorgesetzten strikt zu befolgen.

Wer sich in den Staatsdienst begibt, muss sich also im Klaren darüber sein, dass in vielen Fällen Standardaufgaben zum Tätigkeitsprofil gehören. Natürlich ist es als verbeamteter Lehrer wichtig, immer wieder neue Methoden auszuprobieren und die Schülerschaft auf vielfältige Weisen zu begeistern. Auch in diesem Bereich ist viel Eigeninitiative gefragt und viele Schulen setzen verstärkt auf innovativere Lernmodelle.
 

Rechte und Pflichten von Beamten

Ein großer Vorteil von Beamten ist, dass sie unkündbar sind. Das bedeutet, dass sie ihren Beamtenstatus nur durch grobe Pflichtverletzungen verlieren oder auf eigenen Antrag abgeben können. Hinzu kommt, dass das Pensionseintrittsalter deutlich unter dem Renteneintrittsalter von Angestellten liegt. Beamte müssen für ihre vollen Bezüge also deutlich kürzer arbeiten als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Allerdings sind mit einer Verbeamtung auch diverse Verpflichtungen verknüpft:

  • Beispielsweise sind Beamtinnen und Beamte weisungsgebunden und haben eine Vorbildfunktion. So kann der Staat in gewissen Grenzen bestimmen, wo er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt. Daher ist es durchaus möglich, dass ein Umzug in eine andere Stadt oder die Arbeit in einem vom Wohnort weit entfernten Einsatzgebiet notwendig werden. Für diese Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen, die zum Beispiel Professorinnen und Professoren betreffen.
  • Beamte haben zudem kein Streikrecht.
  • Nicht zuletzt ist das Beamtenwesen häufig mit einem hohen Stresslevel versehen. Entsprechend hoch sind die Krankheitsstände im öffentlichen Dienst. Beamte waren 2015 durchschnittlich rund 20 Tage im Jahr krankgeschrieben, wohingegen klassische Angestellte durchschnittlich 13 Tage im Jahr krank waren.
     

Fazit: Wer über eine Verbeamtung nachdenkt, muss genau abwägen

Die Vorteile, die eine Verbeamtung mit sich bringt, sind nicht von der Hand zu weisen. Wem Sicherheit und Planbarkeit im Berufsleben wichtig sind, findet im Staat einen zuverlässigen Arbeitgeber. Allerdings sollten die Schattenseiten, die mit einem solchen Beruf einhergehen, nicht ignoriert werden. Ein hoher Stresslevel auf der einen und teilweise ermüdende Routineaufgaben auf der anderen Seite prägen das Beamtendasein.

Die recht hohen Bezüge und die Absicherung im Krankheitsfall machen den Beamtenstatus insbesondere für Menschen attraktiv, die eine Familie gründen möchten. Die Unkündbarkeit und die Absicherung der Familienangehörigen stellen einen großen Pluspunkt dar.

Wer einen beruflichen Werdegang als Beamter oder Beamtin anstrebt, sollte sich unbedingt mit den diversen Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Denn ein Wechsel vom Beamtenstatus in ein Angestelltenverhältnis ist oft mit gewissen Nachteilen verbunden. Daher sollten nicht allein die Vorteile einer Verbeamtung in den Blick genommen, sondern alle Chancen und Risiken objektiv abgewogen werden.

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